Neue EU-Vorgaben zur Entgelttransparenz treten am 7. Juni in Kraft – Südtirol verfügt bereits über konkrete Leitlinien für Unternehmen.
Ab dem 7. Juni 2026 gelten in Italien neue gesetzliche Vorgaben zur Entgelttransparenz und zu geschlechtergerechten Stellenausschreibungen. Mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsdekrets zur EU-Richtlinie 2023/970 werden europaweit neue Standards für faire und transparente Arbeitsbedingungen eingeführt. Südtirol nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Bereits heute stehen Unternehmen mit den Leitlinien für geschlechtergerechte Stellenausschreibungen konkrete Hilfsmittel zur Verfügung.
Die Leitlinien wurden von der Gleichstellungsrätin des Landes, Brigitte Hofer, gemeinsam mit der Handelskammer Bozen und Eurac Research entwickelt und gelten als erster Leitfaden dieser Art in ganz Italien.
„Nicht nur Transparenz bei Gehältern, sondern auch geschlechtergerechte Stellenausschreibungen werden nun zur rechtlichen Verpflichtung. Unsere Leitlinien können Betrieben helfen, die neuen Anforderungen umzusetzen“, betont Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben verfolgen ein klares Ziel: Stellenausschreibungen sollen alle Menschen gleichermaßen ansprechen – unabhängig von Geschlecht, Lebensmodell oder persönlichem Hintergrund. Gleichzeitig müssen Unternehmen künftig bereits in der Ausschreibung Informationen zur Gehaltsspanne beziehungsweise zum Einstiegsgehalt offenlegen.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen geschlechtergerechte Formulierungen in Stellenanzeigen, transparente Angaben zum Gehalt, das Verbot, frühere Einkommen von Bewerberinnen und Bewerbern abzufragen, sowie zusätzliche Berichtspflichten zum betrieblichen Lohngefälle für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten.
Dabei geht es nicht nur um Sprache, sondern um Chancengleichheit und Unternehmenskultur. Wer ausschließlich im generischen Maskulinum formuliert oder unbewusst stereotype Rollenbilder vermittelt, schließt potenzielle Bewerberinnen und Bewerber aus. Dies beeinflusst nicht nur die Vielfalt im Unternehmen, sondern auch die Qualität und Reichweite von Bewerbungen.
Besonders relevant bleibt das Thema angesichts des weiterhin bestehenden Gender Pay Gaps. Laut ASTAT beträgt dieser in Südtirol derzeit 17,5 Prozent. „Transparenz macht Ungleichheiten sichtbar – und nur was sichtbar ist, kann verändert werden“, erklärt Hofer.
Die neuen Regelungen werden von vielen Betrieben zunächst als Herausforderung wahrgenommen. Gleichzeitig eröffnen sie Chancen – insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Unternehmen, die transparent kommunizieren und geschlechtergerecht formulieren, können neue Zielgruppen erreichen und sich als moderne, faire Arbeitgeber positionieren.
Die Südtiroler Leitlinien bieten hierfür eine praxisnahe Orientierung. Sie enthalten Empfehlungen zur Wortwahl und Bildsprache, rechtliche Hinweise sowie Checklisten und Praxisbeispiele, die Betriebe bei der schrittweisen Umsetzung unterstützen sollen.
Für Gleichstellungsrätin Hofer geht es dabei um weit mehr als nur um gesetzliche Vorgaben: „Geschlechtergerechte und transparente Stellenausschreibungen sind ein Signal dafür, welche Arbeitswelt wir schaffen wollen: gleichberechtigt, offen und zugänglich für alle Menschen. Echte Gleichstellung beginnt nicht erst im Unternehmen, sondern schon bei der Art, wie wir Menschen ansprechen und einladen, sich zu bewerben.“
Die kommenden Monate werden zeigen, wie schnell und umfassend Unternehmen die neuen Anforderungen umsetzen. Klar ist bereits jetzt: Die Art und Weise, wie Stellen ausgeschrieben werden, gewinnt künftig nicht nur gesellschaftlich, sondern auch rechtlich deutlich an Bedeutung.