Vor 80 Jahren wurde in Italien Geschichte geschrieben: Mit dem Referendum vom 2. Juni 1946, bei dem die Bevölkerung über die Abschaffung der Monarchie und die Einführung der Republik entschied, durften erstmals auch Frauen an einer gesamtstaatlichen Wahl teilnehmen. Für die SVP-Landesfrauenreferentin und Landtagsabgeordnete Renate Gebhard ist dieses Jubiläum deshalb nicht nur Anlass zum Erinnern, sondern auch ein Auftrag für die Gegenwart.
„Mit diesem historischen Schritt wurde zwar die juristische Grundlage für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Wahlrecht geschaffen. Blickt man aber auf die politische Realität bis heute, zeigt sich weiterhin eine deutliche Schieflage“, erklärt Gebhard. Noch immer seien Frauen in politischen Spitzenpositionen unterrepräsentiert, obwohl das aktive und passive Wahlrecht längst gesetzlich verankert sei.
Die Einführung des Frauenwahlrechts sei hart erkämpft worden, erinnert die Landesfrauenreferentin. Weltweit hätten Frauen über Jahrzehnte für politische Mitsprache kämpfen müssen. Als Vorreiter gelten Neuseeland und die Cookinseln, die bereits 1893 ein dauerhaftes allgemeines Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt hatten. In Europa sorgten vor allem die englischen Suffragetten mit ihren jahrzehntelangen Protesten unter dem Motto „Votes for Women“ dafür, dass Frauen in Großbritannien 1928 das Wahlrecht erhielten.
In Italien verlief die Entwicklung hingegen wechselhaft. Zwar wurde bereits 1925 ein eingeschränktes Frauenwahlrecht auf Gemeindeebene eingeführt, doch mit der Ernennung der faschistischen Podestà verlor dieses Recht noch vor den ersten Wahlen wieder seine Gültigkeit. Erst im März 1946 konnten Frauen in Italien erstmals an Gemeindewahlen teilnehmen. Wenige Monate später folgte mit der Wahl der verfassungsgebenden Versammlung und dem Referendum zwischen Monarchie und Republik die erste landesweite Abstimmung unter Beteiligung der Frauen.
Mit der italienischen Verfassung von 1948 wurde schließlich die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen in den Grundprinzipien des Staates verankert. Dennoch sei der Weg von Frauen in die Politik bis heute ein schwieriger geblieben, betont Gebhard. Auch in Europa habe sich die politische Gleichstellung nur langsam entwickelt – Liechtenstein führte das Frauenwahlrecht erst 1984 ein.
„Auch bei uns sind Frauen in der Politik nach wie vor kein Selbstläufer“, erklärt Gebhard mit Blick auf aktuelle politische Diskussionen auf Gemeindeebene. Gerade deshalb brauche es weiterhin gezielte Unterstützung und Motivation für Frauen, sich aktiv politisch einzubringen.
Dabei verweist die Landesfrauenreferentin auf zahlreiche gesellschaftspolitische Themen, bei denen weibliche Perspektiven besonders wichtig seien. Dazu zählen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die sogenannte Teilzeitfalle und die daraus resultierende Altersarmut vieler Frauen, aber auch Fragen rund um Kinderbetreuung, Ganztagsangebote und schulische Betreuungsmodelle.
„Wer bringt weibliche Perspektiven und Anliegen in die politische Debatte ein, wenn nicht wir selbst?“, fragt Gebhard. Frauen müssten stärker ermutigt werden, nicht nur wählen zu gehen, sondern auch selbst politische Verantwortung zu übernehmen, zu kandidieren und politische Ämter auszuüben.
Das Jubiläum „80 Jahre Frauenwahlrecht“ sei deshalb weit mehr als ein historischer Jahrestag. Für Gebhard bleibt es ein Symbol dafür, dass Gleichberechtigung aktiv gelebt und verteidigt werden müsse. „Gleichberechtigung darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Sie muss sich auch in der tatsächlichen politischen und gesellschaftlichen Teilhabe widerspiegeln“, betont sie.
Ihr Wunsch sei es, dass Frauen in politischen Führungsrollen künftig als Selbstverständlichkeit wahrgenommen werden — egal ob als Bürgermeisterin, Landeshauptfrau, Ratspräsidentin oder in anderen politischen Funktionen. Dafür brauche es weiterhin „Suffragetten im Sinne von Wegbereiterinnen und Wegbegleiterinnen“, die den kommenden Generationen den Weg ebnen.
Im Bild: Renate Gebhard