In der Reschenstraße 18 sind bei der Renovierung einer Tankstelle erneut einsprachige Warn- und Hinweisschilder angebracht worden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis 28. Juni andauern, doch die Schilder entsprechen nicht den Zweisprachigkeitsvorschriften, die laut Südtiroler Autonomiestatut für öffentliche Baustellen verpflichtend sind.
Die Baustelle wird von der ENILIVE SPA aus Rom durchgeführt. Ob das Unternehmen die Pflicht zur Zweisprachigkeit kennt, ist unklar. Der Südtiroler Heimatbund (SHB) fordert, dass die Gemeinde auf die Einhaltung der Vorschriften besteht, insbesondere dass Deutsch in gleicher Schriftgröße wie Italienisch auf den Schildern erscheinen muss.
„Auch eine Firma aus Rom müsste sich vor Baubeginn über die regionalen Vorschriften informieren, dazu gehört auch die Zweisprachigkeitspflicht“, betont Roland Lang, Obmann des Südtiroler Heimatbundes. Die für die Baustelle Verantwortlichen haben ihr Büro in der Dreiheiligengasse 23 in Bozen, somit seien die gesetzlichen Vorgaben vor Ort bekannt.
Der SHB hat bereits Stadträtin Johanna Ramoser für Mobilität über die einsprachigen Schilder informiert. Darüber hinaus kündigt der Heimatbund an, dem Regierungskommissariat eine Sachverhaltsdarstellung zu übermitteln und die maximale Strafe von 2.500 Euro einzufordern. „Solange Verstöße gegen die Zweisprachigkeitsbestimmungen nicht geahndet werden, wird sich in Südtirol nichts ändern“, so Lang.
Die Angelegenheit wirft erneut die Frage auf, warum die Gemeinde Bozen die Einhaltung der Zweisprachigkeitsbestimmungen bei von ihr genehmigten Baustellen nicht kontrolliert. In Südtirol ist die Vorschrift laut D.P.R. vom 15. Juli 1988 Nr. 574 strafbar, wenn sie missachtet wird.
Mit Blick auf die kommenden Wochen drängt der Heimatbund auf eine sofortige Korrektur der Schilder und die konsequente Durchsetzung der Zweisprachigkeitspflicht – sowohl als rechtliche Verpflichtung als auch als Zeichen des Respekts gegenüber der deutschsprachigen Bevölkerung.