Das Land Tirol verstärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen an Schulen mit einem neuen Leitfaden zur Wahrung des Kindeswohls. Anlässlich des Tags der unschuldigen Kinder am 28. Dezember stellten der landesschulärztliche Dienst, die Kinder- und Jugendhilfe, die Bildungsdirektion für Tirol sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol den Leitfaden „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ vor. Ziel ist es, das gesamte Schulpersonal für mögliche Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung zu sensibilisieren und klare Handlungsempfehlungen für den Ernstfall bereitzustellen.
Der Leitfaden ergänzt die bestehenden Kinderschutzkonzepte an den Tiroler Schulstandorten und richtet sich bewusst nicht nur an Lehrpersonen, sondern an alle Berufsgruppen im schulischen Umfeld. Pädagoginnen und Pädagogen, Verwaltungskräfte, Betreuungspersonal sowie Schulleitungen stehen im Alltag oft über Jahre hinweg in engem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen und nehmen Veränderungen im Verhalten oder im emotionalen Befinden früh wahr. Bildungslandesrätin Cornelia Hagele betont, Schulen seien Orte des Vertrauens, an denen es entscheidend sei, genau hinzuhören und hinzuschauen, wenn etwas nicht stimme. Der Leitfaden solle Sicherheit geben und eine klare Orientierung bieten, wie im Sinne des Kindeswohls zu handeln sei.
Soziallandesrätin Eva Pawlata weist darauf hin, dass Gewalt Kinder und Jugendliche unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Umfeld betreffen könne und oft lange unentdeckt bleibe. Neben körperlichen Übergriffen zählten auch psychische Gewalt, emotionaler Missbrauch, sexualisierte Gewalt sowie das Miterleben häuslicher Gewalt zu den schwerwiegenden Belastungen, die die Entwicklung junger Menschen nachhaltig beeinträchtigen könnten. Umso wichtiger sei es, frühzeitig Anzeichen zu erkennen und entsprechende Schritte einzuleiten.
Bildungseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, bei einem begründeten Verdacht auf konkrete und erhebliche Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe zu machen. Der Leitfaden bietet hierfür ein übersichtliches Ablaufschema und beschreibt das Vorgehen bei Verdachtsfällen. Er erläutert die verschiedenen Formen von Gewalt und Vernachlässigung, benennt Rollen und Zuständigkeiten im Schulbereich und erklärt den Ablauf einer Mitteilung sowie die weitere Abklärung und Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe.
Lukas Trentini, Leiter der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol, verweist auf Artikel 19 der UN-Kinderrechtekonvention, der das Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt festschreibt. Da Kinder einen großen Teil ihres Alltags in der Schule verbringen, komme dem sicheren Umgang mit Verdachtsfällen dort eine besondere Bedeutung zu. Der Leitfaden soll dazu beitragen, Unsicherheiten im schulischen Alltag abzubauen und die gesetzliche Mitteilungspflicht professionell umzusetzen.
Die digitale Version des Leitfadens und weiteres Informationsmaterial stehen auf der Website des Landes Tirol zur Verfügung. Ziel ist es, das Kindeswohl an Tirols Schulen nachhaltig zu stärken.
Im Bild: Die Landesrätinnen Cornelia Hagele (r.) und Eva Pawlata (l.) begrüßen den neuen Leitfaden, der die Wahrung des Kindeswohls an Tirols Schulen zum Ziel hat/© Land Tirol/Die Fotografen