Ministerrat beschließt Autonomiereform – Südtirol erhält mehr Kompetenzen und verfassungsrechtlichen Schutz

Rom/Bozen – Der Ministerrat in Rom hat heute einstimmig den Entwurf für ein Verfassungsgesetz zur Reform des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol beschlossen. Die Entscheidung wurde im Beisein der Landeshauptleute Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti getroffen und stellt einen historischen Schritt zur Stärkung der Autonomie dar.

Die Reform geht auf das Regierungsprogramm von Premierministerin Giorgia Meloni zurück, die sich für die Wiederherstellung der 1992 international garantierten Autonomiestandards ausgesprochen hatte. Der heute beschlossene Entwurf basiert auf einem Vorschlag, den Landeshauptmann Kompatscher im Oktober 2022 als Koordinator der Sonderautonomien übermittelt hatte.

Die Reform bringt unter anderem:

  • die Streichung bestehender Schranken für die autonome Gesetzgebung
  • die Qualifizierung der Gesetzgebungskompetenzen als „ausschließlich“
  • neue Zuständigkeiten im Bereich Umwelt und Wildtiermanagement
  • sicherheitsbehördliche Zuständigkeiten für die Landeshauptleute
  • eine verfassungsrechtlich verankerte Autonomiesicherungsklausel

„Diese Reform ist ein bedeutender politischer Meilenstein für Südtirol“, so Landeshauptmann Kompatscher. Auch SVP-Parteiobmann Dieter Steger unterstreicht die Tragweite: „Dieser Verfassungsentwurf geht über das Niveau von 1992 hinaus. Er ist ein Zukunftsvertrag, der die Autonomie strukturell absichert und weiterentwickelt.“

Foto/© SVP: Meinhard Durnwalder, Dieter Steger und Arno Kompatscher