Bereichsverhandlungen noch nicht abge­schlossen

Der Südtiroler Gemeindenverband nimmt zu den kürz­lich in verschiedenen Medien veröffentlichten Meldun­gen in Bezug auf die Gehaltserhöhungen der Gemein­desekretäre wie folgt Stellung:   
Nachdem die Verhandlungen zur Neueinstu­fung der Führungskräfte der Gemeinden, Be­zirksgemeinschaften und Seniorenwohnhei­me (und damit nicht nur der Gemeindesekre­täre) noch nicht ab­geschlossen sind, ist die Höhe der Gehälter noch nicht festgelegt. Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer betont außerdem, dass auch die Gehälter al­ler Gemeindebediensteten zeitnah an­gepasst werden müssen.
Hintergrund für die Lohnanpassungen ist der be­reichsübergreifende Kollektivvertrag der Führungsk­räfte vom 24. August 2023, der die Ein­stufung und damit zusam­menhängend auch die Be­soldung der Führungskräfte des Landes, des Sa­nitätsbetriebes, der Senioren­wohnheime, der Gemeinden und der Bezirksgemein­schaften neu regelt. Für die Führungskräfte der Landesverwal­tung und des Sanitätsbetriebs wur­de der Ver­trag bereits umgesetzt. Somit ist es auch not­wendig, für die Führungskräfte der Ge­meinden, ein­schließlich der Gemeindesekretäre, der Senio­renwohnheime und der Bezirksgemein­schaften eine entsprechen­de Regelung festzule­gen. Die Ver­handlungen zwischen den Vertrags­parteien (auf Arbeitgeber­seite sind dies Vertreter des Südtiroler Gemeindenverbandes, der Be­zirksgemeinschaften und des Verban­des der Se­niorenwohnheime bzw. auf der Arbeitnehmerseit­e Vertreter des Verbandes der Gemeindesekre­täre und der Gewerkschaften DI­RAP und CISL) lau­fen seit einigen Monaten und sind noch nicht abge­schlossen. Entsprechend kann zum jetzigen Zeitpunkt weder das Ausmaß der Ge­haltserhöhungen noch der Zeitpunkt ge­nannt wer­den, ab welchem die Gehaltserhöhung­en zuer­kannt wer­den.
Wie setzt sich das zukünftige Gehalt der Gemeind­esekretäre zusammen? Unter anderem wird eine komplett neue Lohnstruktur eingeführt, die nur noch die Lohn­elemente Grundentloh­nung, Positi­onsgehalt und Er­gebnisgehalt bein­haltet. Künftig entfallen Vorrückungen und Dienstalterszulagen. Die bisherige 38-Stun­den-Woche wird durch eine 40-Stunden-Woche er­setzt. Die Auszahlung bzw. der Ausgleich von Über­stunden wird abgeschafft. “Unter Berück­sichtigung all dieser Faktoren wird es individuell im Vergleich zur bisherigen Besoldung zu einer geringen bis zu einer größeren Gehaltser­höhung kommen, Zahlen können erst nach Ab­schluss der Verhandlungen genannt wer­den”, sagt der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer. Ziel der laufenden Verhandlungen ist es, mit den Vorgaben des bereichsübergreif­enden Kol­lektivvertrages ein homogenes Bild und eine halb­wegs gerechte Einstufung für die Führungskräfte der genannten Bereiche zu errei­chen, was auf­grund der Unterschiede kein leich­tes Unterfangen ist.
Vom Präsidenten des Gemeindenverbandes wird au­ßerdem betont, dass neben der Neuregelung der Ge­hälter der Führungskräfte auch die Erhö­hung der Ge­hälter der übrigen Bediensteten einhergeh­en muss. Dies erfolgt behördenübergrei­fend im Rahmen der Verhandlungen zum bereichsübergreif­enden Kollektiv­vertrag der Be­diensteten. “Hier müssen wir gemein­sam Fahrt auf­nehmen und baldigst zu einem Ergebnis kom­men. Die Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung werden immer komplexer, daher benötigen wir gute und professionelle Fachkräfte, die auch ent­sprechend bezahlt werden müssen”, appelliert Andreas Schat­zer. “Ein zeitgleicher Abschluss ist auch Auftrag von Seiten der Bürgermeisterinnen und Bürger­meister.”

Im Bild: Andreas Schat­zer