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Parlament segnet Liberalisierung der Studienwahl endgültig ab

13 Aprile 2022

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Parlament segnet Liberalisierung der Studienwahl endgültig ab

Am Mittwoch hat der italienische Senat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nach vielen Jahren das Verbot aufhebt, sich in mehrere Studienfächer einzuschreiben. Eingebracht haben den Gesetzentwurf in der Kammer die Südtiroler Parlamentarier. Im Namen der Studierenden forderte die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) in der Vergangenheit mehrmals die Aufhebung des Verbots, das noch aus faschistischer Zeit stammt. Die Studierendenvertretung kommentiert die Nachricht aus Rom mit Erleichterung und Dankbarkeit: „Endlich normalisiert sich die italienische Hochschulwelt und passt sich dem an, was in Europa längst nichts Ungewöhnliches mehr ist. Gerade wir Südtiroler Studierenden kennen die Lage im benachbarten Ausland, wo es schon lange möglich ist, mehr als ein Fach zu studieren“, begrüßt der Vorsitzende der sh.asus, Julian Nikolaus Rensi, das Ergebnis der Abstimmung im Senat. „Die Südtiroler Studierenden haben den direkten Vergleich zwischen Italien und beispielsweise Österreich, umso mehr haben sie das Verbot gespürt und negativ wahrgenommen“, fügt die Vizevorsitzende der sh.asus, Ariane Benedikter, hinzu.
Rensi erklärt weiter: „Die Norm, die das Verbot des Doppelstudiums vorsah, ist längst überholt. Heute geht es ja gerade darum, sich als junger Mensch möglichst weit zu bilden. Wer verschiedenen Studiengängen nachgeht, sieht die Welt, die einen umgibt, aus mehreren Blickwinkeln.“ In komplexen Zeiten sei genau das gefragt. Natürlich wollten und könnten nicht alle Studierende mehr als ein Fach belegen, doch man dürfe motivierten und interessierten Kollegen nicht noch Steine in den Weg legen, meint Rensi, sondern die Entwicklung allseitiger Interessen fördern. Der nun genehmigte Gesetzentwurf sieht vor, dass man sich in mehreren Studiengängen (laurealaurea magistrale und master), Universitäten, Schulen oder ähnlichen Instituten für höhere Bildung einschreiben kann – allerdings nicht im gleichen Fach und auch nicht wenn man Medizin studiert. Ähnliches gilt für die künstlerischen Hochschulen. Binnen drei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes soll das Hochschulministerium ein Dekret erlassen, das einige Aspekte präzisieren wird, insbesondere auch Ausnahmen vom Recht, mehrere Studien zu belegen.
Ein Schwachpunkt: Wer zwei Fächer studiert, wird auch zweimal die – in Italien relativ hohen – Studiengebühren zahlen müssen. „Hier besteht die Gefahr, dass soziale Ungleichheiten an den Unis verschärft werden und das Doppelstudium letztlich nur Studierenden aus vermögenden Familien vorbehalten bleibt“, unterstreicht sh.asus-Vize Ariane Benedikter. Doch das müsse man in einem zweiten Moment genauer feststellen, sobald man die praktischen Auswirkungen der neuen Regelung kennt. Im Großen und Ganzen sei die Abschaffung des Mehrfachstudium-Verbots ein klarer Fortschritt, hebt Benedikter hervor. Die sh.asus bedankt sich bei den Südtiroler Volksvertretern in Rom für den Einsatz.