Cronaca Ultime Notizie

Volles Augenmerk auf Stützung des Sektors legen

2 Marzo 2021

author:

Volles Augenmerk auf Stützung des Sektors legen

HGV bringt sich bei Erarbeitung eines landesweiten Tourismusentwicklungskonzeptes ein.

Bozen – Der heimische Tourismus befindet sich aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie dem kompletten Ausfall der Wintersaison in einer überaus schwierigen Situation. Deshalb gilt es in erster Linie, dass die Politik ihr volles Augenmerk darauf richtet, wie das Hotel- und Gastgewerbe, die darin tätigen rund 14.000 Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden können, schreibt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Presseaussendung. Es brauche deshalb substanzielle Beiträge, um die Fixkosten zu decken, die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) soll ausgesetzt werden und es braucht einen Aufschub bzw. eine Reduzierung der Abgaben auf Gemeindeebene.

Selbstverständlich dürfen trotz Covid-19-Notstand die notwenige Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Tourismussektors nicht stehen bleiben. So ist das Landesgesetz für Raum und Landschaft am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Es fehlen aber immer noch wesentliche Bestimmungen. Dazu zählen die Übergangsbestimmungen zur qualitativen Erweiterung, die heute in der Landesregierung verabschiedet wurden. Weiters ist die Erarbeitung eines landesweiten Tourismusentwicklungskonzeptes samt der Regelung für die künftige bauliche Entwicklung der Betriebe erforderlich. „Der HGV wird sich beim Ausarbeiten dieses Konzeptes genauso einbringen, wie er das bei der Erarbeitung das Landesgesetzes für Raum und Landschaft getan hat“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der Ansatz dabei war stets, dass eine bauliche Entwicklung im Tourismus weiterhin sich innerhalb eines klaren Rahmens bewegen muss. „Dies hat aber nichts zu tun mit einer landesweiten Deckelung der Nächtigungen, die weder vom HGV geteilt wird noch vom zuständigen Landesrat für Tourismus Arnold Schuler so angedacht ist“, präzisiert HGV-Präsident Pinzger. Vielmehr gehe es nun um die Feststellung eines Ist-Zustandes im Tourismus, um darauf aufbauend die Entwicklungsmöglichkeiten der Tourismusbetriebe zu regeln, wobei der HGV darauf großen Wert legt, dass dabei auch die Zweitwohnungen und die Airbnb-Unterkünfte zu touristischen Zwecken berücksichtigt werden.