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HGV: Betriebe und Mitarbeiter müssen fürs Zusperren entschädigt werden

6 Febbraio 2021

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HGV: Betriebe und Mitarbeiter müssen fürs Zusperren entschädigt werden

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat sich angesichts der hohen Infektionszahlen bereits in den letzten Tagen für einen Lockdown ausgesprochen. Die gestrige Entscheidung der Landesregierung wird deshalb vom HGV grundsätzlich geteilt. Gleichwohl ist es für den HGV unverständlich, warum wieder nur Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe und Teile des Handels verpflichtet werden, für drei Wochen komplett zu schließen. „Unsere Mitglieder können nicht nachvollziehen, warum nur ihre Tätigkeit und große Teile des Handels eingestellt werden und andere weiterarbeiten dürfen. Der Zorn und die Verzweiflung sind umso größer, nachdem erneut keine Ausgleichszahlungen für die betroffenen Betriebe und Mitarbeiter festgeschrieben wurden“, bekräftigt HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Der HGV fordert deshalb die Landesregierung auf, endlich ein Unterstützungspaket zugunsten der Gastronomie-, Beherbergungsbetriebe und Teile des Handels zu schnüren. „Unsere Betriebe müssen fürs Zusperren entschädigt werden“, so der HGV-Präsident. Andernfalls ist es der Politik offensichtlich egal, wenn die Betriebe nach und nach ihre Tätigkeit aufgeben müssen. „Der HGV wird eine solche Entwicklung nicht ohne massiven Widerstand in Kauf nehmen“, sagt Pinzger.

Das Hotel- und Gastgewerbe war jahrzehntelang Treiber der Südtiroler Wirtschaft. Diese Rolle droht es nun zu verlieren, wenn nicht sofort gehandelt wird, heißt es abschließend in der Presseaussendung.