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In Südtirol eigene Regelung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

8 Ottobre 2020

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In Südtirol eigene Regelung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Bozen – Seit gestern gelten auf dem italienischen Staatsgebiet neue Bestimmungen zur Maskenpflicht. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) präzisiert, dass diese neuen staatlichen Bestimmungen bis auf Weiteres für Südtirol keine direkte Anwendung finden. „In Südtirol ist bereits eine klare Regelung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien und in geschlossenen Räumen in Kraft. Diese gilt es weiterhin von allen einzuhalten“, appelliert HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Die mediale Berichterstattung in Deutschland über die neue Maskenpflicht im Freien in Italien hat in der Zwischenzeit bei zahlreichen Gästen für Unklarheiten gesorgt. „Wir können diesbezüglich eine klare Botschaft geben. In Südtirol gelten nach wie vor die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2“, fügt HGV-Direktor Thomas Gruber hinzu.
Der HGV verweist darauf, dass die Landesregelung in der Anlage A des Landesgesetzes Nr. 4/2020 die Bestimmungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes festgeschrieben hat. Demnach wird von allen Personen das Tragen eines Schutzes der Atemwege verlangt, ausgenommen sind Mitglieder desselben Haushalts, wenn der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von einem Meter nicht ständig eingehalten werden kann. Dies gilt beispielsweise auch für alle Fälle, in denen Menschenansammlungen wahrscheinlich sind, oder wo eine konkrete Möglichkeit besteht, andere Personen zu begegnen oder zu treffen, ohne den zwischenmenschlichen Abstand von einem Meter einhalten zu können (z. B. in Fußgängerzonen, auf Bürgersteigen). Weiters muss zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens in den Außenbereichen von öffentlich zugänglichen Orten und Räumlichkeiten, in denen sich leicht Menschenansammlungen bilden können, unabhängig vom Abstand zwischen den Personen, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Zudem gibt es klare Regelungen für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Gastronomie und in der Beherbergung. Wenn sich Betriebsinhaber, Mitarbeiter und Gäste strikt daranhalten, dann wird damit die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt, schreibt der HGV abschließend in seiner Presseaussendung.