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Verpflichtende Vorab-Sprachkurse für Ärzte, guter Vorschlag des ASGB

20 Novembre 2019

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Verpflichtende Vorab-Sprachkurse für Ärzte, guter Vorschlag des ASGB

In der aktuellen Debatte um die Sprache im Gesundheitswesen begrüßt der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, den konstruktiven Vorschlag des ASGB, dass Ärzte, die in Südtirol arbeiten wollen, aber der deutschen oder italienischen Sprache nicht mächtig sind, zukünftig noch vor Arbeitsantritt einen verpflichtenden Intensivsprachkurs besuchen müssen. Damit kann sichergestellt werden, dass nur solche Ärzte in Südtirol arbeiten, die bereits über elementare Grundkenntnisse der Landessprachen verfügen. Die Süd-Tiroler Freiheit wird diesen ausgezeichneten Vorschlag des ASGB aufgreifen und bereits nächste Woche im Landtag zur Abstimmung bringen.

Konkret schlägt der ASGB einen bezahlten mindestens achtwöchigen Intensivsprachkurs vor. Das heißt, dass „nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht sofort mit der Arbeit begonnen wird, sondern dass in den ersten acht Wochen ein Vollzeitsprachkurs, dessen Stundenanzahl sich an den kollektivvertraglich festgelegten Wochenarbeitsstunden orientiert, besucht wird. Der Besuch des Sprachkurses wird dabei voll entlohnt.“

Die bisherige Regelung, wonach Ärzte nach Arbeitsantritt fünf Jahre Zeit haben, um die deutsche Sprach zu erlernen, hat sich als nicht geeignet erwiesen, da es einerseits neben dem Klinikalltag und der ärztlichen Fortbildung schwierig ist, eine zusätzlich Sprache neu zu erlernen und andererseits auch bei vielen Ärzten die Motivation fehlt, wenn sie dafür fünf Jahre Zeit haben. Dies umso mehr, als dass viele Ärzte in dieser Zeit Südtirol wieder verlassen und somit ständig neue und zumeist nicht-deutschsprachige Ärzte nach Südtirol kommen.

Mit dem Vorschlag des ASGB kann hingegen sichergestellt werden, dass Ärzte bereits bei Arbeitsbeginn über grundlegende Kenntnisse der Landessprachen verfügen und diese in der Folge auch leichter vertiefen können. Sowohl für deutsche als auch für italienische Patienten wird damit das Recht garantiert, sich in der eigenen Muttersprache zu verständigen, so Sven Knoll in einer Pressemitteilung.

Im Bild: L.-Abg. Sven Knoll.