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Neue Regierung in Italien: Weitere Rentenreform wird dringend benötigt

5 Settembre 2019

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Neue Regierung in Italien: Weitere Rentenreform wird dringend benötigt

„Eine weitere Rentenreform bzw. -anpassung ist in Italien unbedingt notwendig, um die Rentenvoraussetzungen und Rentenbeträge der Jugendlichen, deren Rente ausschließlich nach dem beitragsbezogenem System berechnet wird, den anderen Rentenberechtigten gleichzustellen“, so der SVP- Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler einleitend.

Bekanntlich werden jenen Personen, welche ab 1. Jänner 1996 zum ersten Mal Rentenversichert sind, ihre zukünftigen Pensionen ausschließlich nach dem beitragsbezogenem System berechnet. Das klingt eigentlich sehr einfach, birgt aber sehr große Nachteile und Hindernisse für die Betroffenen.

„Wer 1996  begonnen hat zu arbeiten, ist heute schon zwischen 39 und 48 Jahren alt, also auch nicht mehr ganz jung. Die Rentenbestimmungen sehen beim beitragsbezogenen Berechnungssystem keine Mindestrente mehr vor und somit auch keine eigenständige finanzielle Absicherung im Alter für alle jene, welche viel durch prekäre Arbeitsverhältnisse beschäftigt waren und somit keine kontinuierliche Lebensarbeitszeitbiographie aufweisen können. Die derzeit geltenden Bestimmungen besagen aber auch, dass ich, um mit einer vorzeitigen Altersrente mit mehr als 42 Jahren (Frau) oder 43 Jahren (Mann) beziehen zu können, einen monatlichen Mindestbruttorentenbetrag von 2,8 mal das vom NISF/INPS im Rentenbezugsjahr ausbezahlte Sozialgeld erhalten muss, ansonsten man erst mit Erreichen dieses Rentenbetrages oder mit einem Lebensalter von über 70 Jahren in Rente gehen kann. Dieser zu erreichende monatliche Mindestbruttorentenbetrag würde im Jahr 2019 ganze 1.282,37 Euro betragen. Damit man aber diesen monatlichen festgeschriebenen Rentenbetrag erzielen kann, ist es je nach Lebensalter zum Zeitpunkt der Pensionierung notwendig, ca. 350.000 Euro an individuellen Beitragskapital angespart zu haben. Dies bedeutet folglich, dass Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte nur sehr schwer diese Hürde nehmen können und somit dazu verdammt sind, erst mit einem Lebensalter von 70 und mehr Jahren eine Rente zu beziehen. Betroffen sind vor allem wieder einmal die Frauen, welche ja bekanntlich, um Familie und Beruf vereinbaren zu können, häufig eine Arbeit mit Teilzeitvertrag ausüben müssen und daher nur sehr schwer diesen vorgegebenen monatlichen Rentenbetrag erreichen. Dies ist eine klare Diskriminierung der jungen Arbeitnehmer, weil wenn man im Jahr 1995 auch nur eine Woche versichert war, von dieser gesetzlich vorgegebenen Einschränkung nicht betroffen ist“, bringt es Helmuth Renzler auf den Punkt.

Deshalb ruft der Landtagsabgeordnete die Südtiroler Vertreter in Rom eindringlich dazu auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit diese Ungerechtigkeit abgeschafft und den Jugendlichen eine Pensionierung nach 40 bis 43 Versicherungsjahren unabhängig von der Höhe des Rentenbetrags ermöglicht wird.

„Es ist für mich unverständlich, dass sieben Jahre nach Inkrafttreten dieser Maßnahme bisher seitens der Jugendlichen und Ihrer politischen Vertreter diesbezüglich keine Initiativen unternommen wurden, um diesen Umstand zu ändern. Es werden sicherlich in den nächsten Jahren neue Rentenreformen oder Anpassungen seitens der Regierung gemacht werden müssen und spätestens hier sollte man dieses aufgezeigte Problem versuchen zu lösen und dies im Interesse aller Rentenversicherten und vor allem auch der Frauen und der Jugendlichen“, so der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler abschließend.

Im Bild: Der L.Abg. Helmuth Renzler.