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Präsident der Regionalregierung: Warum nicht ein Ladiner?

24 Febbraio 2019

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Präsident der Regionalregierung: Warum nicht ein Ladiner?

Artikel 36 des Autonomiestatuts sieht vor, dass die zwei Vizepräsidenten der Regionalregierung der deutschen und italienischen Sprachgruppe angehören müssen. Das Autonomiestatut gibt aber keinerlei Hinweise über die Sprachgruppenzugehörigkeit des Präsidenten der Regionalregierung, diese kann entweder deutsch, italienisch oder ladinisch sein.

Daher könnte der Präsidenten der Regionalregierung aus den Reihen der Ladiner gewählt werden. Damit wären mehrere Hürden auf einmal genommen: die Regionalregierung bliebe bei fünf Mitgliedern und müsste nicht aufgestockt werden, die Bedeutung der Region bliebe unverändert, die Landeshauptleute könnten sich mit voller Kraft auf die Provinzen konzentrieren und die Ladiner bekämen eine neue Rolle zugesprochen.

Es wäre auch ein deutliches Signal an die Ladiner aus dem Trentino, die bei Weitem nicht den Schutz und die Unterstützung ihrer Schwestern und Brüder aus Südtirol genießen. Ein ladinischer Präsident der Regionalregierung wäre ein politisches Signal über die Grenzen der Region hinaus und würde gleichzeitig die institutionelle Krise lösen.

Die heutige Praxis, dass sich die beiden Landeshauptleute den Posten des Präsidenten der Regionalregierung teilen, hat nichts mit dem Autonomiestatut zu tun, sondern geht auf ein Gentleman Agreement des Jahres 2004 der Ära Durnwalder zurück – so Hanspeter Staffler, Riccardo Dello Sbarba
und Brigitte Foppa in einer Presseaussendung.