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Bitte auch in deutscher Sprache

8 Agosto 2017

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Bitte auch in deutscher Sprache

Wie so oft kontrolliert die Gemeinde Bozen nicht die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der von ihr genehmigten Baustellen. So wurden von der beauftragten Firma aus Welschtirol in der Reschenstraße zwischen den Kreuzungen mit der Piacenza-Straße und der Bari-Straße  nur einsprachige Hinweisschilder angebracht.

Eine Firma  führt hier Aushubarbeiten für die Telekom durch. Da die Arbeiten noch bis zum 14. August andauern werden, sollte die Gemeinde unbedingt auf eine zweisprachige Beschilderung bestehen, wie sie ja auch vom Gesetz vorgeschrieben ist.

Mit Luis Walcher sitzt ein rühriger und heimatbewusster Stadtrat im Bozner Rathaus. Es bleibt zu hoffen, dass er als Zuständiger für öffentliche Bauten und Arbeitssicherheit, sich auch hier für die deutsche Sprache einsetzen wird.

Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verlangt z.B. bei Konzessionsunternehmen ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von Euro 516,47 bis Euro 2.582,28.

Der Südtiroler Heimatbund fordert die Gemeinde Bozen auf, umgehend die Baufirma zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen anzuhalten.