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Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord – Kehrtwende in der Rechtsprechung bei NS-Mordhelfern

28 Novembre 2016

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Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord – Kehrtwende in der Rechtsprechung bei NS-Mordhelfern

Von Claudia von Dzerzawa

Man muss es fast ein wenig respektlos ausdrücken: Jetzt hat es doch noch gereicht. Der frühere SS-Mann Oskar Gröning hat lange genug gelebt, sodass der BGH nun ein Grundsatzurteil sprechen konnte.

Erstmals bestätigte er eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem Konzentrationslager.

Mit der Revisionsentscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das neue Denken in der Rechtsprechung: Alle, auch die kleinen Rädchen, die an der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie in den Vernichtungslagern der Nazis mitgewirkt haben, können wegen massenhaften Mordes oder der Beihilfe zum Mord verfolgt und am Ende auch verurteilt werden. Denn Mord verjährt nie und damit auch nicht die Beihilfe dazu.

Oskar Gröning war an der arbeitsteiligen Organisation der Judenvernichtungbeteiligt und damit verantwortlich. Er beaufsichtigte die sogenannte Todesrampe mit, wo die deportierten Juden massenhaft ins Lager Ausschwitz angeliefert und viele von ihnen direkt in die Gaskammern abgeführt wurden. Gröning sorgte mit dafür, dass keiner entkommen konnte.

Jetzt also war der Fall Gröning der gegebene Anlass für den BGH. Ein Jahr hatten sich die Richter mit der Prüfung Zeit gelassen. Umso deutlicher die Aussage:

Schluss mit der alten Rechtsprechung. Die war noch davon ausgegangen, dass nur verfolgt werden könne, wem man konkrete und eigene Taten nachweisen kann. Das ist meistens so gut wie unmöglich. So blieben viele NS-Schergen unbehelligt, weil nicht zu belegen war, zu welchem konkreten Zeitpunkt welches Opfer durch Zutun eines KZ-Bediensteten ums Leben kam. Und das, obwohl doch alle wussten, wozu die Lager dienten und was in ihnen vorging.

Ob der 95-jährige Oskar Gröning nach seiner Verurteilung ins Gefängnis muss, hängt von seinem Gesundheitszustand ab, also der Frage, ob er haftfähig ist. Schon Demjanjuk verbrachte seine letzten Tage nicht in U-Haft, sondern einem Pflegeheim. Wer aber grundsätzlich bezweifelt, ob es sinnvoll ist, greise Menschen vor ein Gericht zu stellen, der sollte bedenken:

Es geht bei diesen Fällen darum, zumindest den Versuch zu unternehmen, den Massenmord in den NS-Lagern aufzuarbeiten. Das neue Denken der Justiz belegt auch: Es kann keinen Schlussstrich geben unter das unvorstellbare Unrecht.

Quelle: https://claudia2902.wordpress.com/2016/11/28/verurteilung-wegen-beihilfe-zum-massenmord-kehrtwende-in-der-rechtsprechung-bei-ns-mordhelfern/