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Nominierung Verwaltungsrichter: Nicht Rom die Entscheidung überlassen

28 Ottobre 2016

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Nominierung Verwaltungsrichter: Nicht Rom die Entscheidung überlassen

Im Bild: der SVP-Fraktionsvorsitzende Dieter Steger

Südtiroler Volkspartei – Der Südtiroler Landtag hatte Karl Reinstadler mit großer Mehrheit als Verwaltungsrichter nominiert. Vom obersten Rat für Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt nun ein negatives Gutachten zu seiner Nominierung vor. SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger wehrt sich gegen den Vorwurf Pöders, dies sei auf einen Fehler der SVP zurückzuführen.

„Wir hatten drei Vorschläge und haben uns klar für Reinstadler ausgesprochen. Nachdem sein Name von einer vom Ministerrat in Rom eigens eingesetzten Auswahlkommission an uns herangetragen wurde, waren wir sicher, dass er gut geht“, betont SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger. Noch liege keine Begründung zum negativen Gutachten vor und Steger denkt, dass Reinstadler die technischen Voraussetzungen für die Nominierung erfüllt. „Der Ministerrat wird das vorher überprüft haben, davon gehe ich aus. Das Argument für das Negativgutachten ist noch ausständig  und für mich ist der Fall noch nicht abgehakt.  Natürlich hätten wir alle drei Vorschläge nach Rom zurücksenden können, und die Kommission hätte sich dann für einen Kandidaten entschieden. Dann hätten wir eben Rom die Entscheidung überlassen – ob das im Sinne der Südtiroler/innen gewesen wäre, bezweifle ich“, sagt Steger. Der Südtiroler Landtag habe hier von seinem Wahlrecht Gebrauch  gemacht und den Kandidaten nominiert, der ihm am kompetentesten erschien. Karl Reinstadler wurde immerhin mit 27 Stimmen vom Südtiroler Landtag namhaft gemacht.