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Direktwahl des Landeshauptmannes – denkt die SVP um?

22 Agosto 2016

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Direktwahl des Landeshauptmannes – denkt die SVP um?

Südtirol braucht ein Wahlgesetz im Sinne der Demokratie und nicht der Parteiinteressen Politikergehälter, Parteien- und Fraktionsfinanzierung mit Wahlgesetz regeln

Mit vorsichtigem Optimismus reagiert der freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner, auf die durchgesickerten Vorschläge der SVP für ein neues Landtags-Wahlgesetz. Erfreut zeigt er sich vor allem darüber, dass nun auch die Direktwahl des Landeshauptmannes näher rücke, eine alte Forderung der Freiheitlichen.

 „Seit der Verfassungsänderung des Jahres 2001 ist der Landtag stets mit einem technischen Wahlgesetz auf der Grundlage des alten Regionalgesetzes gewählt worden. Nun ist es an der Zeit, endlich die autonome Zuständigkeit wahrzunehmen und ein eigenes Gesetz zu verabschieden. Gleiches gilt für die Bezahlung der Abgeordneten, die unverständlicherweise ebenfalls immer noch von der Region erfolgt, obwohl die Mandatare seit 2003 nicht mehr als Regionalrats- sondern als Landtagsabgeordnete gewählt werden. Angesichts der aktuellen Diskussion – egal ob Monti-Regelung oder autonome Südtirol-Regelung – ist es  sinnvoll, eine ganzheitliche Lösung zu suchen, die Politikergehälter sowie Parteien- und Fraktionsfinanzierung umfasst. Das kann mit dem Wahlgesetz oder mit einem eigenen Landesgesetz erfolgen, nur angemessen und transparent muss es sein“, so Leitner.

„Mit der Direktwahl des Landeshauptmannes würde eine wesentliche Forderung der Freiheitlichen erfüllt. Eine Begrenzung der Amtszeit für die Mitglieder der Landesregierung findet unsere Unterstützung, nicht zuletzt um die Ungleichheit gegenüber Gemeindeverwaltern zu beseitigen. Unsere Zustimmung hängt aber von weiteren Inhalten ab. So werden wir nach wie vor gegen jedwede Quotenregelung kämpfen wie gegen eigene Bezirkswahlkreise. Südtirol muss ein einziger Wahlkreis bleiben, in dem die Abgeordneten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Dieses garantiert am besten das Vertretungsrecht der einzelnen Volksgruppen und sichert den ethnischen Frieden. Südtirol droht auch keine Unregierbarkeit, weshalb es keine zusätzlichen Hürden braucht. Die SVP wird sich allerdings damit anfreunden müssen, neben dem vom Autonomiestatut verpflichtend vorgesehenen italienischen Regierungspartner eventuell einen zusätzlichen Partner aus den Reihen der deutschen Parteien ins Boot zu holen. Ein gutes Wahlgesetz ist der Demokratie verpflichtet, aber sicher nicht irgendwelchen Parteiinteressen. Diesbezüglich gilt es auf der Hut zu sein, denn überall in Europa gibt es Bestrebungen von Regierungsparteien, ihren Machterhalt durch Wahlrechtsänderungen abzusichern. Keinesfalls darf unterm Strich herauskommen, dass eine Partei mit weniger Stimmen auch noch mehr Mandate erhält. Dies hat z. B. das italienische Parlament für sich beschlossen mit der Auswirkung, dass die stärkste Partei – auch wenn sie nur 30% der Stimmen erhalten sollte – automatisch 55% der Sitze erhält. Wenn die SVP für das Wahlgesetz eine Zweidrittel-Mehrheit erhalten will, muss sie sich nach demokratiepolitischen Maßstäben orientieren“, stellt Leitner abschließend der SVP die Rute ins Fenster.