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EuGH- Urteil “Dreimonatsregelung bestätigt”

25 Febbraio 2016

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EuGH- Urteil “Dreimonatsregelung bestätigt”

EuGH- Urteil “Dreimonatsregelung bestätigt”

Von Claudia von Dzerzawa

Arbeitslose EU-Ausländer haben während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Dieser Ausschluss setzt auch keine individuelle Prüfung im Einzelfall voraus. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem nun in Luxemburg verkündeten Urteil.
Dem EuGH zufolge haben EU-Bürger zwar das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten für bis zu drei Monate aufzuhalten. Die EU-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten aber, “zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts” ihrer Sozialsysteme den Betroffenen in diesem Zeitraum “jegliche Sozialhilfeleistungen zu verweigern”.