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Rudi Benedikter „Benkos öffentliche Drohung mit Schadenersatzklagen hat überhaupt kein juridisches Fundament“

21 Luglio 2015

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Rudi Benedikter „Benkos öffentliche Drohung mit Schadenersatzklagen hat überhaupt kein juridisches Fundament“

An Herrn Bürgermeister Luigi Spagnolli.

„Benko“ – GR-Entscheid am 23.Juli 2015

Lieber Gigi!

Rudi Benedikter „Benkos öffentliche Drohung mit Schadenersatzklagen hat überhaupt kein juridisches Fundament“

Es  ist ein verzweifelter – und unlauterer! –  Einschüchterungsversuch im Vorfeld der Gemeinderatsentscheidung, behauptet RA Rudi Benedikter

Wenn der Bozner Gemeinderat am 23. Juli das Projekt Benkos ablehnt, dann hat dieser keinerlei Schadenersatzanspruch – weder gegen die Gemeinde als Körperschaft, noch gegen Stadt- oder Gemeinderäte! Der Bozner Gemeinderat entscheidet in vollkommener politischer Souveränität über das Gesamtprojekt und bringt damit das gesamte Verfahren gem. Art. 55/quinquies Raumordnungsgesetz korrekt zum Abschluss.

Im Fall der Ablehnung gibt es für Benko deshalb keinerlei Anhaltspunkt für Klagen oder Schadenersatzforderungen irgendwelcher Art, weil die Behörden (Gemeinde Bozen und Land) – nach unserem Wissenstand –  das von Art. 55/quinquies vorgesehene spezielle Verfahren zur „Erstellung und Genehmigung des städtebaulichen Umstrukturierungsplans“ bis zum heutigen Datum rechtlich korrekt durchgeführt haben und dabei keinerlei Rechte oder rechtlich geschützte Interessen der Bewerber verletzt haben!

Neben  dem aktenkundigen Verfahren, liefern nicht zuletzt Benko/Hager selbst den Beweis dafür, dass ihre Drohgebärden haltlos sind:  In ihrer Gegendarstellung in „Dolomiten“, 16/07/15 schreibt KHB-Präsident Hager:  „Die KVB GmbH hat niemals ein Ultimatum gestellt, sondern die am 9. Juni verfallene Frist freiwillig und unaufgefordert bis zum 25. Juli verlängert, um dem Bürgermeister Zeit für die Koalitionsverhandlungen zu gegen.“

Mit der öffentlichen Vorstellung des Projektes am 23.06.2015 und mit der darauffolgenden Unterzeichnung der sog. Programmatischen Vereinbarung zwischen Gemeinde, Land und Benko am 24.06.2015 durch Bürgermeister und Landeshauptmann wurde der technische Verfahrensabschnitt  abgeschlossen und der Start der verbindlichen 30-Tage-Frist für die politische Entscheidung des Bozner Gemeinderates über das Projekt gesetzt. Innerhalb dieser Frist – genau: am 23. Juli 2015 – wird der Gemeinderat nun entscheiden, ob er das Benkoprojekt genehmigt oder nicht – so sieht es Art. 55/quinquies Abs. 7 vor.

GR RA Rudi Benedikter