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Keine Zweisprachigkeitspflicht bei Tierärzten

28 Luglio 2015

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Keine Zweisprachigkeitspflicht bei Tierärzten

Freiberufliche Tätigkeit entbindet die Pflicht zur Zweisprachigkeit – Freier EU-Markt mit neuen Regeln  

Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas erkundigte sich über die Zweisprachigkeitspflicht von Tierärzten. Bis jetzt mussten die konventionierten Tierärzte die Zweisprachigkeitsprüfung der Laufbahn A nachweisen. Es gibt zwar kaum italienischsprachige Bauern in Südtirol, aber der Tierarzt fungiert auch zu einem gewissen Teil als Berater und Dolmetscher. Für die Zukunft ist keine Zweisprachigkeitspflicht mehr vorgesehen.

„Eine nicht nachvollziehbare Entscheidung“, unterstreicht der Freiheitliche Landesparteiobmann und Abgeordnete Walter Blaas einleitend. „Der Betriebstierarzt sei freiberuflich tätig und damit nicht an die Zweisprachigkeitspflicht gebunden. Als Akteur des mit Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 5 eingeführten epidemiologischen tierärztlichen Überwachungsnetzes fällt er nicht in die Bestimmung über die Gleichberechtigung der deutschen mit der italienischen Sprache“, leitet der Freiheitliche Landtagsabgeordnete aus dem ihm vorliegenden Informationen ab.

„Gemäß den EU-Bestimmungen des freien Marktes können nun die Tierbetriebe ihren Betriebsarzt aus einer Auflistung von bereitstehenden Freiberufstierärzten frei wählen“, erklärt Walter Blaas und hält abschließend fest, dass weitere Liberalisierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene die Pflicht zur Zweisprachigkeit weiter aushöhlen werden.