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HGV zu Wirtschaftsomnibus

7 Luglio 2015

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HGV zu Wirtschaftsomnibus

Tourismusabgabe: Umwandlung in Kann-Bestimmung ist positiv

Bozen – Mit dem Wirtschaftsomnibus sind auch einige Bestimmungen im Bereich Tourismus abgeändert worden. So hat der Landtag beschlossen, die Tourismusabgabe von einer Muss- in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln. Diese Umwandlung in eine Kann-Bestimmung begrüßt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Presseaussendung. „Diesbezüglich kann man nicht von einem Steuergeschenk an die Gastwirte reden“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger und verweist darauf, dass die Gastbetriebe im vergangenen Jahr mit rund 12 Millionen Euro freiwillig zur Finanzierung der Tourismusorganisationen beigetragen haben. Darüber hinaus finanzieren die Gastbetriebe mit vielen Millionen Euro diverse Aktionen der Tourismusorganisationen. „Der HGV hat sich immer dafür eingesetzt, die Eigenverantwortung zu stärken, statt neue Steuern einzuführen. Insofern hat sich der HGV für den Vorschlag des Landeshauptmannes ausgesprochen, von der verpflichtenden Einführung der Tourismusabgabe abzusehen“, unterstreicht Präsident Pinzger.

Positiv bewertet der HGV zudem, dass nun auch die Nächtigungen in Bildungshäusern der Ortstaxe unterliegen. Damit, so heißt es in der Presseaussendung, ist eine Ungleichbehandlung zu den gewerblichen Beherbergungsbetrieben aufgehoben worden.

Erfreut zeigt sich der HGV weiters darüber, dass mit dem neuen Wirtschaftsomnibus auch die Campingplätze mit 5 Sternen eingestuft werden können und somit eine Angleichung an internationale Standards gesetzt worden ist. Zudem hat man die Wohnmobilstellplätze einer Regelung zugeführt, was ebenfalls ein von der Fachgruppe Campingplatzbetreiber im HGV lang gehegter Wunsch war.

Auf Kritik stößt hingegen die Einführung einer Verwaltungsstrafe für die „unerlaubte“ Verwendung des Begriffes „Wanderleiter“. Da es kein Berufsbild gibt, kann die Verwendung der Bezeichnung kaum unter Strafe stehen, schreibt der HGV. „Jedenfalls ist dieser Passus das Gegenteil von Bürokratieabbau und Eigenverantwortung“, meint HGV-Direktor Thomas Gruber. Schließlich müsse diese Bestimmung nun mit großem Aufwand umgesetzt, und dann kontrolliert und schließlich sanktioniert werden, heißt es abschließend in der Presseaussendung.

Im Bild: HGV-Präsident Manfred Pinzger