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Beschlussanträge zum Kulturgesetz: Künstlersozialkasse, Verwertungsgesellschaft, Kulturbüro

16 Luglio 2015

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Beschlussanträge zum Kulturgesetz: Künstlersozialkasse, Verwertungsgesellschaft, Kulturbüro

Südtiroler Volkspartei – Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof hatte zusammen mit ihren Fraktionskollegen Dieter Steger und Albert Wurzer drei Beschlussanträge zum Landeskulturgesetz vorgelegt. Der Südtiroler Landtag hat alle Anträge angenommen und die Landesregierung nun damit beauftragt, die Entwicklung eines Modells für eine Künstlersozialkasse, sowie die Errichtung eines vom Land unterstützten „Kulturbüros“ zu prüfen. Weiters soll im Zuge der Autorenrechtsregelung eine autonome Südtiroler Verwertungsgesellschaft angedacht werden.

Künstlersozialkasse: Zur Zeit gibt es für Kunst- und Kulturschaffende in Italien keine direkte Möglichkeit der Vorsorgeregelung. „Die Situation ist prekär. Nur Künstler/innen, die als ‘Handwerker’ eingetragen sind, können auf eine entsprechende Versicherung zurückgreifen”, erklärt Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof die derzeitige Situation. In Deutschland gäbe es bereits seit Jahren eine öffentlich bezuschusste Künstlersozialkasse, die sich als beitragsbezogener Sozialversicherungsfonds nach dem Jahreseinkommen richtet. Für Amhof, Steger und Wurzer wäre es denkbar, zusammen mit dem regionalen Renteninstitut PensPlan ein finanzierbares Modell einer Künstlersozialkasse zu prüfen und auszuarbeiten.

Autonome Südtiroler Verwertungsgesellschaft: Die anstehende Reform der Verwertungsgesellschaften – mit welcher das Monopol der SIAE aufgebrochen werden soll – birgt für die Einbringer/innen des Antrages eine weitere Chance für den Ausbau der Südtirolautonomie. „Eine eigenständige Verwertungsgesellschaft wäre für die kulturelle Tätigkeit der sprachlichen Minderheiten in Südtirol von großer Bedeutung”, versichert Amhof. Sie verweist darauf, dass beispielsweise für die Urheberrechte für Theaterstücke von italienischen Autoren, sowohl an die SIAE, als auch an jene Verwertungsgesellschaften Autorenrechte gezahlt werden, die die Rechte der deutschen Übersetzung vertreten.

Errichtung eines Kulturbüros: Vor allem kleine, oft ehrenamtlich geführte Kulturorganisationen sind gezwungen, den Großteil ihres öffentlichen Kulturbeitrages für Verwaltungsspesen zu verwenden. Buchhaltung, Steuerberatung, Verwaltung der Autorenrechte usw. fressen das öffentliche „Kulturgeld” buchstäblich auf. „Und dieses sollte doch der eigentlichen kulturellen und kreativen Tätigkeit zugeführt werden”, gibt Landtagsabgeordnete Amhof zu Bedenken. Ein „Kulturbüro”, welches eine vom Land unterstützte Einrichtung sein sollte, könnte die Verwaltungsaufgaben für kleinere Kulturträger übernehmen. „Dies würde eine große Entlastung für viele ehrenamtliche Kulturvereine und -organisationen bedeuten und zu einer höheren Effizienz und Kosteneinsparung beitragen.”