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VERFASSUNGSGERICHTSHOF: DER IM JAHR 2010 ERLASSENE UND BIS HEUTE VERLÄNGERTE STOPP DER VERTRAGSERNEUERUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICH BEDIENSTETEN IST VERFASSUNGSWIEDRIG

30 Giugno 2015

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VERFASSUNGSGERICHTSHOF: DER IM JAHR 2010 ERLASSENE UND BIS HEUTE VERLÄNGERTE STOPP DER VERTRAGSERNEUERUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICH BEDIENSTETEN IST VERFASSUNGSWIEDRIG

Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzender der SVP-ArbeitnehmerInnen begrüßt das gestern vom italienischen Verfassungsgericht gefällte Urteil mit welchem das seit dem Jahr 2010 bis heute geltende Verbot der Vertragserneuerungen im Öffentlichen Dienst als Verfassungswidrig erklärt wurde. Für die Öffentlich Bediensteten gilt seit 2010 ein Vertragsstopp mit der Folge dass diesen ArbeitnehmerInnen in den letzten Jahren keine Gehaltserhöhungen mehr gewährt wurden. Dies hat mich sich gebracht, dass die Bediensteten im gesamten Öffentlichen Dienst gewaltige Einbußen bei der Kaufkraft Ihrer Löhne und Gehälter in Kauf nehmen mussten. Während in der Privatwirtschaft immer wieder, wenn auch nur geringfügige, Lohnerhöhungen bei den Vertragserneuerungen ausgehandelt werden konnten, war dies im Öffentlichen Dienst leider nicht möglich und die bezogenen Entlohnungen haben somit progressiv an Wert und Kaufkraft verloren. Dieser Umstand hat sich unweigerlich auf das Konsumverhalten der Bediensteten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes negativ ausgewirkt und somit indirekt auch dazu beigetragen das das Wirtschaftswachstum in Italien und somit auch in Südtirol in den letzten Jahren stagniert  ist. Das nun erlassene Urteil ist somit sehr zu begrüßen enthält aber auch einen großen Wermutstropfen. Der Verfassungsgerichtshof hat leider entschieden dass das Urteil nicht rückwirkend gilt, sondern erst ab dem Datum seiner Veröffentlichung, so der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler. Dies bedeutet folglich dass es keine rückwirkenden Nachzahlungen geben wird, aber es liegt nun an den Sozialpartnern bei den Verhandlungen der neuen Verträge für die Öffentlich Bediensteten zumindest den erduldeten Kaufkraftverlust der Löhne seit 2010 auszugleichen und als gerechten Ausgleich für den verfassungswidrigen Vertragstopp auch noch eine reale Gehaltserhöhung durchzusetzen. Der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler fordert daher die Sozialpartner auf, nun unverzüglich mit den Vertragsverhandlungen zu beginnen und diese auch zielstrebig und schnell durchzuführen um den Öffentlich Bediensteten endlich Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Die öffentlichen Verwaltungen werden somit aufgefordert in Ihren Haushalten die für die Vertragserneuerungen notwendigen Mittel im ausreichenden Maße vorzusehen um den öffentlich Bediensteten ihren Glauben an die Rechtsstaatlichkeit zurückzugeben und ihnen das Gefühl zu nehmen Beschäftigte zweiter Klasse zu sein. Je zügiger die nun notwendigen Verhandlungen aufgenommen und abgeschlossen werden, desto besser ist es außerdem für die Wirtschaft in Südtirol denn der Öffentliche Dienst ist und war immer Vorreiter und somit Zugpferd bei den Lohnentwicklungen im gesamten Lande. Die im öffentlichen Dienst erzielten Ergebnisse haben positive Auswirkungen auch auf die fälligen Vertragserneuerungen in der Privatwirtschaft, so der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP-Arbeitnehmer Helmuth Renzler.