Lois Taibon, das Problem der Besteuerung der Müllgebühren muss endlich angegangen werden
Bekanntlich hat das Verfassungsgericht im Urteil Nr. 238/2009 festgehalten, dass die Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren nicht zu berechnen ist. Leider folgen die allermeisten Gemeinden, auch in Südtirol, dieser Entscheidung nicht, und stellen die Mehrwertsteuer bei der Einnahme der Müllgebühren den Bürgern trotzdem in Rechnung. Der Grund dafür ist wohl die sehr unübersichtliche Gesetzeslage und auch der Umstand, dass einige Bürgermeister fürchten, die nicht eingenommene Mehrwertsteuer aus der eigenen Tasche nachzahlen zu müssen. Um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden, bevorzugt man es daher, die Gebühren samt Mehrwertsteuer einzuheben.
Um in dieser Hinsicht Klarheit zu erlangen, sollte die Materie endlich neu und organisch geregelt werden, damit die Steuerentlastungen für die Bürger auch sichtbar werden. Das Land Südtirol würde gut daran tun, in Rom zu intervenieren und auch bei der anstehenden Verfassungsreform für klare Zuständigkeitsbereiche zwischen Staat und Land Südtirol zu sorgen. Unsere Autonomie muss ausgebaut werden und darf nicht zum Opfer des zentralistischen Regierungssystems in Rom werden.
Lois Taibon
Bezirksobmann Pustertal