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Keine Auflösung der Abteilung der Denkmalpflege: Die Folgen für den Schutz von Kulturgütern wären allzu schwerwiegend.

15 Aprile 2015

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Keine Auflösung der Abteilung der Denkmalpflege: Die Folgen für den Schutz von Kulturgütern wären allzu schwerwiegend.

Die Südtiroler Landesregierung plant die Auflösung der Abteilung Denkmalpflege (Abt. 13) und die Aufteilung ihrer drei Ämter: das Amt für Baudenkmäler (13.1) soll der Abteilung für Raumordnung, Natur und Landschaft angeglieder, das Südtiroler Landesarchiv (13.3) und das Amt für Bodendenkmäler(13.2) der Abteilung Museen zugeschlagen werden.
Die geplante Zerschlagung der Abteilung ist weder sachlich sinnvoll noch organisatorisch zielführend. Erhalt und Pflege der Baudenkmäler sind keine Frage von Raumordnung, Landschaftserhaltung und –gestaltung, sondern dienen dem Schutz und der Aufwertung von Kulturgütern, wie dies eben historisch wertvolle Bauten darstellen. Diese im Kern tief kulturelle und erinnerungspolitische Aufgabe verdient ein eigenständiges Profil, zumal in Südtirol. In unserem Land ist die Erhaltung von Kulturgütern ein grundlegender Ausdruck des Schutzes von Minderheiten und Kultur, daher ein Grundauftrag der Autonomie.
Zudem ist die Abteilung für Raumordnung, Natur und Landschaft, der das Amt für Baudenkmäler zugeschlagen werden soll, bereits derart aufgebläht, dass die Hinzunahme eines weiteren Amtes die Manövrierfähigkeit weiter einschränken würde. Vor allem aber würden die Handlungsfähigkeit und die Verantwortung der bisher autonomen Abteilung Denkmalpflege wesentlich geschmälert.
Ihre Auflösung würde auch den bewährten Verbund von Bau- und Bodendenkmalpflege und Archäologie zerschlagen – die Folge wäre ein Verlust wichtiger Zusammenhänge, der den Schutz von Kulturgütern zusätzlich schwächen würde.

Schließlich zielt die unter dem Argument der Reorganisation und Einsparung laufende Maßnahme auch darauf, die engagierte und kämpferische, im Juli 2014 ernannte Abteilungsdirektorin Waltraud Kofler Engl zu entmachten und zur Amtsdirektorin zurückzustufen. Auch wenn Probleme in der Führung der Abteilung aufgetreten sein mögen, so sind diese auf andere Weise lösbar als durch Zerschlagung der Abteilung.
Das Landesdenkmalamt, das unter der Ägide von Mons. Karl Wolfsgruber 1973 ins Leben gerufen wurde, bildete einen wichtigen Ausdruck der neu gewonnenen Autonomie und darf nicht falsch verstandener Einsparung und verdeckter Disziplinierung zum Opfer fallen.
Wir fordern die kulturbewussten Bürgerinnen und Bürger Südtirols auf, gegen diesen Schritt der Landesregierung aufzutreten – die Zerschlagung der Abteilung wäre ein Akt der Geschichtslosigkeit und verfehlter Reorganisation ebenso wie der verborgenen Diszplinierung einer mutigen Amtschefin.

Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa