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Freiheitliche Forderung: GIS-Befreiung für die Erstwohnung

17 Aprile 2015

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Freiheitliche Forderung: GIS-Befreiung für die Erstwohnung

Grundrecht auf Wohnung darf nicht besteuert werden

„Die Hauptwohnung ist von der Gemeindeimmobiliensteuer befreit. Die Bestimmungen betreffend die Besteuerung der Hauptwohnung laut Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 i.g.F. werden somit aufgehoben“, so der erste Artikel des Freiheitlichen Gesetzesentwurfes zur Steuerbefreiung der Hauptwohnung. Der Entwurf wurde in der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt und abgelehnt. Der Freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag, Pius Leitner, fordert eine umgehende Befreiung für die Hauptwohnung von der GIS-Steuer, denn schließlich handle es sich um ein Grundrecht.

„Das Eigenheim und das Wohnungsrecht werden sogar in der italienischen Verfassung als besonders schützenswert anerkannt und gehören deshalb zum Grundrecht eines jeden Bürgers“, unterstreicht der Freiheitliche Landtagsabgeordnete einleitend und fordert die Aufhebung der Gemeindeimmobiliensteuer auf Hauptwohnungen, die keine Luxusmerkmale vorweisen. „Die SVP lehnte unseren Vorschlag ab, mit der Begründung, dass die Landesregierung für das kommende Jahr einen eigenen Gesetzesentwurf vorbereiten wolle“, hält Leitner fest.

„Die Bürger unseres Landes sehen sich ohnehin mit hohen Steuersätzen konfrontiert. Deshalb ist es angebracht, den Freiheitlichen Gesetzesentwurf anzunehmen und die notwendigen verwaltungstechnischen Schritte zur Befreiung der Hauptwohnung von der GIS-Steuer in die Wege zu leiten“, so der Fraktionssprecher im Landtag. „Das Freiheitliche Ansinnen zum Schutz der Hauptwohnung vor steuerlichen Eingriffen, wird weiterhin verfolgt und eine Umsetzung wird angepeilt“, erklärt Pius Leitner.

„Laut Artikel 80 des Autonomiestatuts kann das Land Südtirol die mit Staatsgesetz eingeführten Gemeindeabgaben auf Liegenschaften selbst regeln. Dem Land steht es ebenso zu, die Steuersätze zu ändern und Befreiungen, Abzüge sowie Freibeträge vorzusehen“, erklärt der Abgeordnete abschließend und fordert die SVP auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da es die gesamte Bevölkerung betreffe.