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Notarkammer Südtirol und Landesgericht Bozen „Vereinbarung für Sachwalterschaften“

18 Marzo 2015

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Notarkammer Südtirol und Landesgericht Bozen „Vereinbarung für Sachwalterschaften“

Wer kümmert sich um die eigenen Interessen, wenn man im Alter womöglich selbst nicht mehr dazu in der Lage ist? Diese Frage stellt sich auch in Südtirol immer mehr Menschen. Das Zivilgesetzbuch sieht dafür die Figur des Sachwalters vor – und man hat die Möglichkeit, einen solchen beizeiten selbst zu ernennen. Am Dienstag wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bozner Landesgericht und der Notarkammer Südtirol unterzeichnet, die entscheidende Verbesserungen für die Bevölkerung bringt.

Krankheit, Unfall oder altersbedingte Erschwernisse – allzu oft kommt das Unglück sehr plötzlich und Betroffene sind nicht mehr selbständig in der Lage, ihre eigenen Interessen zu wahren. Insbesondere in Fällen, in denen keine direkten Angehörigen zur Verfügung stehen, wird es notwendig, einen externen Sachwalter zu bestellen. Der Sachwalter wird vom Gericht ernannt.

In Zukunft wird es für die Südtirolerinnen und Südtiroler einfacher, eine gewünschte Person als Sachwalter zu benennen: Dank einer neuen Vereinbarung zwischen der Notarkammer Südtirol und dem Landesgericht Bozen ist es nun möglich, beizeiten einen Sachwalter namhaft zu machen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten der Präsident der Notarkammer, Walter Crepaz, und die Präsidentin des Landesgerichtes Bozen, Elsa Vesco, am Dienstag am Landesgericht.

Um einen Sachwalter selbst zu benennen, genügt eine notariell beglaubigte Privaturkunde oder ein Notariatsakt. Dieser Ernennungsakt wird sodann kostenfrei in einem eigenen Register bei der Notarkammer eingetragen. Sobald die gerichtliche Ernennung eines Sachwalters notwendig wird, hat das Gericht die Möglichkeit, in diesem Register nachzuprüfen, ob bereits eine Person für diese Funktion benannt wurde. Nur wenn keine Person namhaft gemacht wurde, ernennt das Gericht von Amts wegen einen Sachwalter.

„Menschen können altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls oft physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage sein, ihre Interessen wahrzunehmen. Für sie ist es besonders wichtig, eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für ihre Angelegenheiten zu wissen“, erklärt Walter Crepaz, Präsident der Notarkammer Südtirol. Aus der täglichen Praxis wissen die Notare, wie schwierig Entscheidungen in solchen Fällen sonst oft werden können. Er freut sich, dass mit dieser Vereinbarung – die für die Bürger keinerlei Kosten bedeuten – die soziale Funktion des Notariats weiter gestärkt werde: „Sie ist eine wichtige Initiative zu Gunsten schutzbedürftiger Personen. Durch unsere Kompetenz gewährleisten wir Notare Rechtssicherheit“, so Crepaz. Gerichtspräsidentin Elsa Vesco bestätigte den steigenden Bedarf an Sachwalterschaften: „Die Zahl ist in den letzten Jahren italienweit stark angestiegen. Allein in Südtirol waren es 2014 fast drei Ernennungen am Tag.“

Die Figur des Sachwalters wurde im Jahr 2004 gesetzlich eingeführt. Seine Aufgabe ist es, Menschen im täglichen Leben, aber auch bei Rechtsgeschäften ordentlicher und außerordentlicher Natur zu helfen und beizustehen. Dazu gehören etwa Kaufverträge oder Finanzierungen. Der Sachwalter ist Beistand für unselbständige Personen, alte Menschen oder auch Behinderte, die aber nicht entmündigt werden müssen. Der Sachwalter wird durch den Vormundschaftrichter ernannt. Sofern es möglich ist, werden dabei Menschen aus dem Familienumfeld der zu unterstützenden Person eingesetzt. Ab nun können es auch Personen sein, die vom Hilfsbedürftigen rechtzeitig namhaft gemacht wurden.

Foto  v.l.: Notar David Ockl, Sekretär der Notarkammer Südtirol, Wirtschaftsberater Werner Teutsch, Präsident des Vereins für Sachwalterschaften, Notar Walter Crepaz, Präsident der Notarkammer Südtirol

Elsa Vesco, Präsidentin des Landesgerichtes Bozen