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Freiheitlicher Minderheitenbericht zum Landeshaushalt 2015

27 Novembre 2014

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Freiheitlicher Minderheitenbericht zum Landeshaushalt 2015

Freiheitlicher Landtagsabgeordneter Roland Tinkhauser fordert strukturelle Maßnahmen für Südtirols Wirtschaft

Der Südtiroler Landeshaushalt beläuft sich auf ca. 5,3 Milliarden Euro und erweist sich als stabil. Südtirol kann sich laut Zahlen des BIP zwischen den Jahren 2007 bis 2014 zwar leicht im positiven Bereich halten, ist aber in seiner möglichen Wachstumsperspektive in Anlehnung an die angrenzenden Staaten und Bundesländer im Norden durch die vorherrschende Unsicherheit des italienischen Staates gehemmt. Der Freiheitliche Abgeordnete bemängelt die fehlende Wettbewerbsfähigkeit des Staates durch die sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, die sich auch in Südtirol niederschlägt.

„Die Schwerfälligkeit des Staates, was strukturelle Reformen betrifft, hemmt auch die unternehmerische Investitionstätigkeit. So kann keine positive Zukunftsperspektive entstehen, ebenso wenig Wirtschaftswachstum“, betont einleitend Tinkhauser und verweist auf seinen Minderheitenbericht zum Haushalts- und Finanzgesetz für das Finanzjahr 2015. „Südtirol hat indes beschränkte Möglichkeiten in der Steuergesetzgebung, die wenigen Maßnahmen, die Südtirol setzen kann sind in den vergangenen Jahren bereits teilweise umgesetzt worden“, so der Freiheitliche Abgeordnete.

„Südtirol kann Zeichen bei der Strukturentwicklung setzen. Diese strukturellen Maßnahmen sollen ebenso dazu dienen, dass sich Betriebe, die vielleicht heute zum Durchschnitt gehören, weiterentwickeln können und den gut ausgebildeten jungen Menschen eine Zukunftsperspektive in der Südtiroler Arbeitswelt bieten“, begründet Tinkhauser.

„Ein Landeshaushalt, der trotz wirtschaftlicher Schwächephase wächst, weist aber neben Einmaleffekten – die es in jedem Landeshaushalt in unterschiedlicher Ausprägung gibt – auch auf einen hohen Steuerdruck hin“, so der Abgeordnete Tinkhauser abschließend. „Dieser immer noch sehr hohe Landeshaushalt wirft natürlich in einigen Bereichen Fragen der Schwerpunktsetzung auf. Nicht jedes Thema, nehmen wir die Geburtenstationen in den kleinen Krankenhäusern, dürfen oder sollen betriebswirtschaftlich bewertet werden, wenn sie von volkswirtschaftlicher Relevanz sind.“