Philipp Achammer zur „Ausschreibung des Schülertransport für Behinderte“

Bildungslandesrat Philipp Achammer spricht über einen verpatzten Beschluss, die Spielräume der Landesregierung, und eine Ausschreibung, bei der es kein Zurück mehr gab, so die Tageszeitung.

Herr Achammer, für den Schülertransport für Behinderte könnte in Zukunft ein Unternehmen aus Apulien zuständig sein. Warum wurde ein derart sensibler Dienst europaweit ausgeschrieben, fragte die Tageszeitung?

Vorausschicken muss man, dass der Zuschlag noch nicht erteilt ist. Man muss nun abwarten, ob auch sämtliche Voraussetzungen für den Dienst gegeben sind. Die Frage ist relativ einfach zu beantworten: Der Dienst ist schon einmal im Jahr 2010 in der gleichen Form ausgeschrieben worden, damals hat die Lebenshilfe gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Behinderte den Dienst gewonnen, so sagte Achammer.

Da waren aber nur Südtiroler Unternehmen an der Ausschreibung beteiligt, so die Tageszeitung.

Natürlich, aber auch damals stand sie europaweit jedem Unternehmen offen. Man hat dann im Dezember 2013 die politische Entscheidung getroffen, die Ausschreibung auf dieselbe Art und Weise noch einmal zu machen, so erklärte der Bildungslandesrat.

Die Frage ist, welcher Dienst ausgeschrieben werden muss und welcher nicht. Mehrere Juristen sind der Meinung, dass man den Begleitdienst nicht hätte ausschreiben müssen, den Transportdienst aber sehr wohl. Das Land hat grundsätzlich kein Interesse daran, ohne Rücksicht auf Verluste auszuschreiben. Wir schreiben aus, wenn es rechtlich nicht anders möglich ist.

Und das war in diesem Fall nicht eindeutig, fragte die Tageszeitung?

Ja, diese Ausschreibung ist mir persönlich eine große Lehre, das sage ich ganz offen. Vielleicht hat man sich, nachdem die Ausschreibung schon 2010 gemacht wurde, zu wenig Gedanken über Alternativen gemacht, so meinte Achammer

In anderen Regionen hat man diese Alternativen in Form von Gesetzen gefunden und die Ausschreibung von solchen Diensten einfach unterbunden, so die Tageszeitung.

Man muss sagen, dass es innerhalb der Landesverwaltung sehr unterschiedliche Meinungen und Gutachten zu dieser Sache gibt. Wir brauchen ein Vergabegesetz, das in dieser Hinsicht Klarheit schafft, so sagte Philipp Achammer zum Abschluss.