Debatten gibt es auch hier, doch so kompliziert wie bei uns ist das Rentengesetz nicht, so Tageszeitung Online..
Seit Monaten wird das Land von einem Thema geprägt: Den Politiker-Renten. Beinahe alle Regionalratspolitiker gerieten in das Sturmfeuer der sogenannten Wutbürger. Im Fokus der Kritik standen einerseits vor allem die skandalösen Renten-Vorschüsse (die es auch im neuen Gesetz noch gibt) und andererseits die fürstliche Höhe der Polit-Renten.
Als Folge des Rentenskandals wurde im Regionalrat nun ein neues Gesetz verabschiedet, das an Kompliziertheit kaum zu überbieten ist und das dem einfachen Bürger, der sich nicht täglich mit der Materie befasst hat, kaum einen Überblick gibt. Außerdem ist noch nicht einmal geklärt, wie die Rentenregelung unserer Landtagsabgeordneten in Zukunft aussehen wird.
Es lohnt sich also ein Blick auf die Regelungen in Deutschland zu werfen. Dort gibt es ein klares System, auch wenn es wie überall Debatten über die Höhe der Amtsentschädigungen und Renten gibt. So kompliziert wie bei uns werden die Polit-Renten aber nicht berechnet.
Die TAGESZEITUNG hat jetzt zwei Parlamente unter die Lupe genommen: Den Bayerischen Landtag und den deutschen Bundestag:
Bayerischer Landtag:
Ein Landtagsabgeordneter in Bayern erhält eine monatliche Amtsentschädigung von stets brutto 7.244 Euro, zwölf Mal im Jahr. Hinzu kommt eine monatliche Kostenpauschale von 3.282 Euro. Insgesamt darf sich ein Abgeordneter in der Regel also über ein nettes Monatseinkommen von 10.526 Euro freuen. Neben diesem fürstlichen Gehalt haben die bayerischen Landtagsabgeordneten auch noch einen Anspruch auf eine sogenannte Altersentschädigung. Es handelt sich um pensionsähnliche Ansprüche, da die Abgeordneten von ihrer Amtsentschädigung nichts in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, anders als bislang bei uns der Fall ist.
Eine Polit-Rente erhalten nur jene Abgeordnete, die dem Bayerischen Landtag zehn Jahre angehörten und das Alter von 67 Jahren erreicht haben. Die Altersentschädigung beträgt bei zehn Amtsjahren 33,5 Prozent eines Monatsgehaltes (ohne Kostenpauschale). Das ist eine ordentliche Rente von monatlich 2.426 Euro.
Für jedes weitere Jahr im Landtag erhält ein Abgeordneter zusätzlich 3,825 Prozent der üblichen Entschädigung. Die Grenze liegt bei 20 Jahren, also 71,75 Prozent. Das ist immerhin eine Polit-Rente von stattlichen 5.197,57 Euro.
Mit jedem Jahr, das über das 10. Amtsjahr hinausgeht, sinkt das Renteneintrittsalter bis zum 20. Amtsjahr um ein halbes Jahr. Ein bayerischer Politiker könnte also bereits mit 62 in Rente gehen.
Deutscher Bundestag:
Die Rentenregelung für die deutschen Bundestagsabgeordneten in Berlin ist ähnlich jener im Bayerischen Landtag. Allerdings gibt es Unterschiede in der Höhe der Amtsentschädigung, der Berechnung der Altersentschädigung und des Renteneintrittsalters.
Ein Abgeordneter des nationalen deutschen Parlaments erhält eine monatliche Amtsentschädigung von 8.252 Euro,zuzüglich einer Kostenpauschale von 4.123 Euro. Die Volksvertreter kommen somit auf ein stattliches Gehalt von 12.375 Euro. Die Altersentschädigung wird auf 8.252 Euro berechnet, wobei auch auf nationaler Ebene keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Die Volksvertreter im Bundestag erhalten, anders als in Bayern, bereits nach einem Amtsjahr einen Rentenanspruch. Bis zum Jahr 2008 gab es noch eine Wartezeit von acht Jahren. In Bayern beträgt diese bekanntlich immer noch zehn Jahre.
Zur Berechnung der Rente:
Diese beträgt nach einem Jahr 2,5 Prozent der Amtsentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an. Nach einem Jahr im deutschen Bundestag erhält man also bereits eine monatliche Rente von 206 Euro. Die einfachen Bürger können davon nur träumen. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Amtsentschädigung und wird nach 27 Jahren erreicht. Langjährige Abgeordnete kommen somit auf eine Rente von maximal 5.570,10 Euro. „Unverschämt hoch“, sagen viele Bürger. Das Renteneintrittsalter liegt, wie gesetzlich vorgesehen, bei 66 Jahren.