SVP-Obmann Philipp Achammer und Landeshauptmann Arno Kompatscher haben gestern im SVP-Ausschuss das jüngst verabschiedete Regionalgesetz zu den Abgeordnetenrenten im Detail vorgestellt. Die Rentenregelung der neugewählten Landtagsmandatar/innen wird dabei künftig jener der Lohnabhängigen gleichgestellt. „In dem beitragsbezogenen Rentensystem gilt so wie für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter“, unterstreicht SVP-Obmann Achammer.
Mit dem Ende vergangener Woche im Regionalrat verabschiedeten Gesetz ist zudem eine Korrektur der Rentenregelung der bisherigen Abgeordneten vorgenommen worden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes haben nur mehr jene Mandatare bereits mit 60 Jahren die Möglichkeit eine Rente zu beziehen, welche auf mindestens drei Amtsperioden verweisen können. Gleichzeitig müssen sie Abschläge in Kauf nehmen, die sich wesentlich auf die Höhe der ausbezahlten Rente auswirken. De facto heißt dies, dass die betroffenen Mandatar/innen bei einem Renteneintrittsalter von 60 Jahren monatlich auf 10 bis 12 Prozent ihres Rentenbeitrages verzichten müssen. Für Abgeordnete der XIV. Legislatur, sprich jene Abgeordneten, die 2008 erstmals in den Landtag gewählt worden sind, ist ein frühzeitiger Renteneintritt genauso wie für die 2013 erstmals gewählten Mandatar/innen nicht mehr möglich. Das Renteneintrittsalter der Politiker/-innen wird künftig, wie bei allen Lohnabhängigen in Italien, gemäß der Fornero-Tabelle festgelegt.
Der SVP-Ausschuss hat der heute im Detail präsentierten Regelung seine Zustimmung erteilt. „Es war uns wichtig, die Regelung noch vor der Sommerpause des Regionalrates umzusetzen“, so Achammer. Dieses hat man der Bevölkerung versprochen und somit Wort gehalten. Nun gilt es ausreichend über die verabschiedete Regelung zu informieren, um sich dann wieder Sachthemen zuwenden zu können.