Es ist ein gutes Urteil. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt Frankreichs Burka-Verbot für rechtens, so Welt.de. Die Vollverschleierung verletzt demokratische Prinzipien und die Rechte der Frauen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage gegen das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich abgewiesen. Das ist eine klare Bekräftigung des Rechts des säkularen demokratischen Staates, die Grundregeln des Zusammenlebens seiner Bürger gegen die Anmaßungen des religiösen, namentlich des islamischen Fundamentalismus zu verteidigen.
Dass die Verteidiger der Burka sich dazu äußern, dass die Vollverschleierung, und damit die symbolische Auslöschung weiblicher Identität und Individualität, als ein Menschenrecht zu reklamieren, folgt einer pervertierten Interpretation des Sinns eines solchen Rechts. Seit langem arbeiten islamische Ideologen daran, die Menschenrechte zu einem Schutzmantel für die Zwangsdurchsetzung des Alleingeltungsanspruches religiöser Gebote umzudeuten. Nun besitzt die freie Religionsausübung im demokratischen Rechtsstaat tatsächlich einen hohen Rang. Doch sie findet ihre Grenze, wo sie die für alle Bürger gleichermaßen verbürgte Menschenwürde verletzt.
Menschenrechte schützen den Einzelnen nicht nur vor der Willkür des Staates, sondern auch übermächtiger religiöser oder “kultureller” Kollektive. Diese Prinzipien wollen islamische Ideologen systematisch verwirren. Deshalb geben sie die Vollverschleierung, die zur Stigmatisierung und Ausgrenzung der Frau aus dem öffentlichen Raum ersonnenen wurde, als Angelegenheit der “Privatsphäre” aus.
Die Unterwerfung unter religiös verfügte Unterdrückungspraktiken soll so als Ausdruck freier Entscheidung erscheinen. Doch auf diese Verdrehung für sie essenzieller Werte dürfen demokratische Gesellschaften nicht hereinfallen.
Dass sich Menschen gegenseitig ins Gesicht sehen können, ist nicht nur aus Gründen der Identifizierbarkeit unverzichtbar. Es ist auch erste Voraussetzung für zivilisierte Kommunikation und damit für jeglichen demokratischen Diskurs. Wir sollten daher dem Beispiel Frankreichs und Belgiens folgen und die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbieten.