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GRILLINI ILLEGAL IM LANDTAG ? – Wahlprüfungskommissionen der Landtage müssen sich der Sache nun annehmen

4 Giugno 2014

GRILLINI ILLEGAL IM LANDTAG ? – Wahlprüfungskommissionen der Landtage müssen sich der Sache nun annehmen

Sind die Grillini gesetzestreue Bürger oder privilegierte Politiker, für die Gesetze nicht gelten“, dass fragt sich der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, so südtirolnews.

„Die Grillini sind böse mit ihm, weil er jetzt aufgedeckt hat, dass sie illegal im Landtag sitzen. Ihre Rekurse gegen das Rentengesetz von 2012 sind Rekurse gegen die Region und den Regionalrat. Das bestätigt nun auch der Regionalratspräsident Moltrer auf eine Anfrage Pöders“.
„Das regionale Wahlgesetz für Südtirol und das Landtagswahlgesetz des Trentino besagt eindeutig: Ein Abgeordneter darf nicht im Landtag sitzen, wenn er gegen die Region oder das Land ein Zivil- oder Verwaltungsverfahren führt. Damit sind die Rekurssteller illegal im Landtag. Sie können sich auch nicht auf eine Ausnahmebestimmung berufen, die eine Ausnahme schafft, wenn die Verfahren mit dem Mandat zusammenhängen“, so Pöder.
„Die Grillini sind weder vom betreffenden Gesetz betroffen noch gibt es eine Organklage, also das Recht von Abgeordneten gegen Gesetze wegen Verfassungsmässigkeit zu klagen. Und sie waren auch nicht im Landtag, als das Gesetz beschlossen wurde. In der vergangenen Legislaturperiode sind einige Abgeordnete wegen der Nichtwählbarkeits- und Unvereinbarkeitsbestimmungen aus dem Landtag geflogen“, so erinnert Pöder.
„Nun muss sich zeigen, ob das auch für die Grillini gilt, ob sie jetzt einfache Bürger oder privilegierte Politiker sind, die sich Gesetze zurechtbiegen“, so Pöder.
„Auch Regionalratspräsident Moltrer bestätigt: Die Wahlprüfungskommissionen der Landtage müssen sich der Sache nun annehmen“.