Am Abend des 24. August 2013 sorgte in Südtirol eine Messerattacke auf den Kommandanten der Carabinieri von Corvara, Maresciallo Armando Di Genova, für Aufsehen, so südtirolnews.
Kurt Castlunger aus La Ila/Stern (40) wurde damals nach einer wilden Rauferei festgenommen. Jetzt hat Staatsanwalt Lorenzo Puccetti die Ermittlungen gegen den 40-Jährigen abgeschlossen. Damit kann nun die Eröffnung des Hauptverfahrens in Kürze beantragt werden.
Castlunger wird schwere Körperverletzung, Bedrohung, Gewaltanwendung, Widerstand gegen die Staatsgewalt,Trunkenheit am Steuer sowie unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt.
Carabinieri-Wachtmeister Armando Di Genova versuchte noch am Abend des 24. August gegen 20.00 Uhr zusammen mit einem Kollegen das Auto von Kurt Castlunger aufzuhalten.
Was zunächst wie eine normale Straßenkontrolle aussah, artete völlig aus, als die Carabinieri einen Alkoholtest verlangten. Der 40-Jährige drückte auf das GaspedaL und wollte das Weite suchen. Di Genova hielten sich allerdings geistesgegenwärtig an der offenen Autotür fest.
Nach rund 100 Metern prallte das Fahrzeug gegen eine Absperrung. Anschließend kam es zu einer wilden Rauferei. Di Genova wurde von einem Fausthieb im Gesicht getroffen. Trotzdem gelang es ihm, die Oberhand zu behalten.
Als der 40-Jährige keinen Ausweg mehr sah, griff er nach einem Messer unter dem Armaturenbrett und stach dem Carabiniere drei Mal in die Schulter. Erst in diesem Moment kam der zweite Ordnungshüter hinterher. Gleichzeitig war auch die Frau des 40-Jährigen zum Ort des Geschehens geeilt.
Nach einem weiteren Kampf schafften sie es, den Mann zu entwaffnen. Auch die Frau wurde an einem Finger verletzt. Nachdem sich der Mann nicht mehr regen konnte, klickten für ihn die Handschellen.
Bereits im Jahr 2000 soll es zu einem Vorfall zwischen dem Maresciallo und Castlunger infolge von Alkohol am Steuer gekommen sein. Di Genova wird voraussichtlich als Nebenkläger in dem Prozess auftreten. Er und sein Anwalt fordern von Castlunger eine Schadenersatzzahlung.
Auf den 40-Jährigen könnten bis zu sieben Jahre Haft zukommen.