Weil sie zu spät ihre Abrechnung für die Wahlkampfspesen abgegeben haben, droht hundert Landtagskandidaten nun eine Strafe von je 120.000 Euro, so Tageszeitung Online.
Thomas Widmann findet dazu klare Worte. „Wenn wir hier nicht eingreifen, dann stehen hundert Südtiroler Familien vor dem Bankrott oder zumindest vor massiven finanziellen Schwierigkeiten“, so der Präsident des Südtiroler Landtags.
Rund hundert Landtagskandidaten haben ihre Wahlkampfspesen nicht fristgerecht abgegeben, und damit gegen das Landesgesetz aus dem Jahr 2013 verstoßen. Dieses sieht für alle zur Wahl antretenden Parteien ein Limit von 40.000 Euro an Wahlkampfausgaben vor. Damit die Einhaltung dieser Bestimmung überprüft werden kann, waren alle Kandidatinnen und Kandidaten verpflichtet, eine Abrechnung ihrer Ausgaben für die Wahlwerbung vorzulegen.
„Alle Wahlwerbeausgaben, die zwischen dem 29. Juli und dem Wahltag am 27. Oktober getätigt wurden, müssen von den Kandidatinnen und Kandidaten auf einem Formblatt vermerkt werden“, heißt es im Landesgesetz. „Das ausgefüllte Formblatt ist dem Generalsekretariat innerhalb von 60 Tagen ab der Verkündung der Gewählten vorzulegen. Die Landesprüfstelle überprüft dann im Detail die Abrechnungen aller Gewählten, aller wahlwerbenden Listen sowie von mindestens zehn Prozent der nicht gewählten Kandidaten.“
Nicht alle Kandidaten waren darüber ausreichend über die Gesetzesbestimmungen informiert. So kam es, dass sie die Abgabefrist am 3. Januar einfach verstreichen ließen, ohne vorher die Abrechnungen einzureichen. Diesen Personen droht nun eine Strafe von je 120.000 Euro, und zwar unabhängig davon, ob sie den Sprung in den Landtag geschafft haben oder nicht. Bei der Mehrzahl der Betroffenen handelt es sich um reine Unterstützungs- bzw. Füllkandidaten, die für Parteien angetreten waren, die kaum eine Chance auf den Einzug ins Hohe Haus hatten.
„Es kann aber auch nicht der Sinn eines Gesetzes sein, Familien ins Unglück zu schicken“, so Thomas Widmann. Zumal der Großteil der Betroffenen „null Euro für den Wahlkampf“ ausgegeben habe. Zusammen mit den Fraktionssprechern will der Landtagspräsident nun eine rückwirkende Sanierung der Bestimmung vornehmen. Denkbar wäre eine Gesetzesänderung, mit der die Frist neu eröffnet wird. Diese Änderung könnte Teil eines Omibus-Gesetzes sein, das der Landtag noch vor der Sommerpause verabschiedet, erläutert Widmann.
Erst nach Abänderung des rechtlichen Rahmens werden die Abrechnungen an die zuständige Prüfstelle weitergereicht. Ob jemand bei den Landtagswahlen mehr als 40.000 Euro für den Wahlkampf ausgegeben hat, kann erst dann überprüft werden.