Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt in einem Interview, warum alle Alt- und Noch-Mandatare die Rentenvorschüsse zurückzahlen müssen, Tageszeitung Online. Auch, was mit jenen Luxusrentnern passiert, die sich dennoch weigern.
Drei Rechtsexperten sind der Auffassung, die goldenen Politikerrenten könnten rückwirkend gekürzt werden.
LH Arno Kompatscher sagt ganz klar nein dazu. Dieses Gesetz muss erst schon geschrieben werden. Für ihn war schon vorher klar, dass es die Möglichkeit der rückwirkenden Kürzung gibt. Gutachten wurden eingeholt, weil die Materie sehr wichtig und komplex ist, weil man keine Fehler machen möchte. Nun ist aber geklärt, dass es möglich ist, mit dem Instrument der authentischen Interpretation ein rückwirkendes Resultat zu erzielen, so Kompatscher.
Wenn einer der Alt-Mandatare den erhaltenen Rentenvorschuss aber nicht zurückgibt, werden die Anteile im Family-Fonds gekürzt. So steht es im Vorschlag.
Wenn jemand also sagt, er hat das Geld bereits ausgegeben, dann haben wir die Möglichkeit, auf die Anteile im Family-Fonds zuzugreifen, sagt Arno Kompatscher.
Alt-Mandatare, die beispielsweise vier Legislaturen abgesessen haben, könnten auch dafür optieren, ihre alte Rente von rund 6.000 Euro wieder zu erhalten. Theoretisch schon, aber sie würden dann nicht mehr die Pension in derselben Höhe bekommen. Das ist keine Strafüberlegung, sondern eine andere. Man möchte die Leibrenten um 20 Prozent kürzen. Eine ähnliche Operation wurde auch im römischen Parlament gemacht. Eine Kürzung der Renten wäre also möglich.
Man kann es noch so oft wiederholen, aber de facto handelte es sich nicht um Vorschusszahlungen, sondern um Barwertberechnungen, so wie sie beispielsweise von Versicherungen gemacht werden. Das Problem war der zu hohe Diskontierungszinssatz und die erhöhte Lebenserwartung. Diese beiden Punkte werden nun korrigiert, so Kompatscher.
Der Auszahlungszeitpunkt des Barwertes wird also nicht vor Erreichen des Rentenalters sein, so wird niemand das Geld vor seinem 66. oder 67. Lebensjahr bekommen. All jene Mandatare, die noch keine Leibrente beziehen, müssen die Vorschüsse zurückzahlen und bekommen den neu berechneten Barwert erst bei Erreichen des Rentenalters ausbezahlt, also mit 66 oder 67.
Dieses Geld muss zurückgegeben werden, weil der Auszahlungsbeschluss durch die authentische Interpretation, die wir machen, ja de facto annulliert wird.
Lassen Sie mich noch etwas sagen: Es wird vielfach so getan, als ob die betroffenen Politiker das Geld gestohlen hätten. Das stimmt so nicht! Und es geht uns auch nicht darum, Unrecht mit Unrecht wettzumachen. Wir wollen eine Einsparung erzielen, wir wollen aber auch eine faire und ausgewogene Lösung, sagt der LH Arno Kompatscher.
Rosa Thaler hat dies auch gewollt. Das ist der Punkt! Rosa Thalers Intention war richtig, sie wollte die Handbremse ziehen, weil das System nicht mehr finanzierbar gewesen wäre. Man erinnere daran, dass ein Ex-Abgeordneter vor der Thaler-Reform eine Leibrente von 10.800 Euro im Monat bezogen hat. Das Problem war nur, man hat bei der Berechnung nicht die richtigen Parameter verwendet, also einen zu hohen Abzinsungsfaktor und nicht die durchschnittliche Lebenserwartung.
Wird es Rekurse gegen die neue Regelung geben wird? Das kann ich nicht abschätzen, das kann für uns aber auch kein Kriterium sein. Wir wollen ein faires und gerechtes Gesetz, das die Menschen auch akzeptieren. Damit es rechtlich standhält, haben wir ja die Experten befragt, so Kompatscher.
Die 5-Sterne-Bewegung möchte erreichen, dass das Gesetz, weil vom Präsidium und nicht vom Regionalrat beschlossen, annulliert wird. Meine Juristen sagen mir, dass diese Argumentation falsch ist. Und ganz nebenbei, selbst wenn es so wäre, käme es aufs Gleiche, denn auch mit der von uns beabsichtigten authentischen Interpretation würde der Beschluss annulliert, so der LH Arno Kompatscher abschließend.