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LVH PROTESTIERT GEGEN PFLICHT VOM BESITZ DES STRAFAUSZUGS

4 Aprile 2014

LVH PROTESTIERT GEGEN PFLICHT VOM BESITZ DES STRAFAUSZUGS

Der LVH protestiert gegen ein neues Regierungsdekret, so Tageszeitung Online. Dieses sieht vor, dass Mitarbeiter, die mit minderjährigen Lehrlingen in Kontakt sind, einen Strafauszug vorlegen müssen.

Am 6. April 2014 tritt ein neues Legislativdekret in Kraft, das die Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Mitarbeiter verpflichtet, einen Strafregisterauszug dieser Personen einzuholen, sofern der neue Mitarbeiter in direkten und regelmäßigen Kontakt mit Minderjährigen ist. „Es ist unglaublich, wie es unseren Politikern in Rom immer wieder gelingt, hektisch und unüberlegt, Gesetze auszulegen“, so zeigt sich LVH-Präsident Gert Lanz sehr verärgert. Es wird also so kommen, dass der neue Mitarbeiter nachweisen muss, dass gegen ihn keine strafrechtliche Verurteilung in Zusammenhang mit Sexualstraftaten an Jugendlichen vorliegt. Falls eine Kontrolle erfolgt und der Nachweis nicht geleistet werden kann, drohen Strafen zwischen 10.000 und 15.000 Euro.„Wir sind schockiert, als wir diese Nachricht erfahren haben, dass Rom anscheinend bewusst die Wirtschaft blockieren will. Dies ist ein Affront gegen die Wirtschaftstreibenden, der horrende Auswirkungen auf die zukünftige Lehrlingsausbildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben wird“, so LVH-Präsident Gert Lanz. Nach eingehender Prüfung des Gesetzesdekrets, das noch zahlreiche Unklarheiten und große Interpretationsmöglichkeiten enthält, gibt Lanz außerdem noch zu bedenken: „Was passiert, wenn ich als Firma auf einer Baustelle mit Mitarbeitern eines anderen Betriebes zusammenarbeite, der keine Minderjährigen angestellt hat und folglich auch keine Strafregisterauszüge vorweisen kann? Was passiert, wenn ein Mitarbeiter einen Vermerk im Strafauszug hat?“ Ebenso unklar ist, ob das Gesetz rückwirkend auf alle angewendet wird. Widersprüchlich ist dieses Gesetz auch in Hinsicht auf die Anfrage des Landes und der Justiz vor wenigen Monaten, ob Betriebe sich bereit erklären werden, straffällig gewordene Personen einzustellen und damit Unterstützung bei der Reintegration zu bieten. „Ich verstehe die Welt nicht mehr, das passt alles nicht mehr zusammen!Früher oder später wird es der italienische Staat wirklich schaffen, dass die Betriebe aufgeben und zusperren“, sagt Lanz. Kritisch sieht auch der Landesverband der Handwerker diese Tatsache, dass das staatliche Dekret zwar vorschreibt, dass der Arbeitgeber den Auszug anfordern muss, in der Praxis dieser aber nur vom Betroffenen selbst oder einer von ihm beauftragen Person verlangt werden kann. Zusätzlich zu bedenken ist, dass die Strafauszüge nur beim Landesgericht in Bozen eingeholt werden müssen. Dies bedeutet wiederum einen großen Aufwand für die Unternehmen, die aus weit entfernteren Dörfern und Städten kommen.
„Wir sind einer Meinung mit dem Staat, dass Jugendliche vor Straftäter geschützt werden sollen, aber hierzu sind andere Wege erforderlich. Ich befürchte, dass über kurz oder lang, keine Lehrlinge mehr ausgebildet werden“, so Lanz.