Nun steht es fest. Super-Rentner, die mehr als 91.251 Euro brutto an Rente im Jahr beziehen, müssen 6 Prozent ihrer Rente in einen Solidaritätstopf zahlen, Tageszeitung Online. Warum müssen aber die Südtiroler Polit-Rentner diese Solidaritätsabgabe vermutlich nicht entrichten?
Tony Tschenett geht davon aus, dass die Politikrentner nach den üppigen Rentenvorschüssen ein zweites Mal in den Genuss von Vorteilen gelangen. „So wie es aussieht, werden die Alt-Mandatare schlüpfen“, so der ASGB-Chef. Um was geht es genau?
Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes müssen nun auch die Luxusrentner in Südtirol ihren Obolus leisten. Es wird nicht allzu viele RentnerInnen treffen, zumal die Latte hoch gelegt wurde. Demnach müssen Pensionisten, die zwischen 91.251,16 und 130.358,8 Euro an Rente beziehen (brutto), eine Solidaritätsabgabe im Ausmaß von 6 Prozent entrichten. Wer zwischen 130.358,81 und 195.538,20 Euro an Rente bezieht, muss eine Solidaritätsabgabe von 12 Prozent entrichten. Wer über 195.538,21 Euro brutto an Rente bezieht, muss 18 Prozent abgeben.
Diese Daten hat das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge mit einem Rundschreiben (Nr. 4.294/14 vom 28. April 2014) bekanntgegeben.
Die Berechnungsgrundlage für diese Solidaritätsabgabe war folgende: Ein Mindestrentner bezieht derzeit eine Rente von 501,38 Euro brutto; das entspricht einer jährlichen Brutto-Rente von 6.517,94 Euro. Der Gesetzgeber ist nun hergegangen und hat folgende Rechnung angestellt: Alle jene, die 14 mal mehr Rente beziehen als ein Mindestrentner, sollen eine Solidaritätsabgabe entrichten. Daher die Hürde 91.215,16 Euro (die Mindestrente von 6.517,94 Euro mal 14).
Wer 20 mal mehr Rente kassiert als ein Mindestrentner, muss 12 Prozent in den Solidaritätstopf bezahlen, wer über 30 mal mehr Rente bezieht als ein Mindestrentner (das wären die Glücklichen, die mehr als 195.538,21 Euro brutto an Rente im Jahr kassieren), müssen 18 Prozent in den Solidaritätstopf abführen.
Im Rundschreiben des Nationalinstituts für Nationale Fürsorge heißt es ausdrücklich, dass auch die Empfänger der Leibrenten; also ehemalige Mandatsträger in der Region bzw. in den Provinzen Trient und Bozen; von dieser Regelung betroffen sind. Nun geht ASGB-Chef Tony Tschenett davon aus, dass die ehemaligen Landtagsabgeordneten, die bereits eine Leibrente beziehen, keine Solidaritätsabgabe entrichten müssen, wegen der üppigen Rentenvorschüsse.
“Nachdem sich Alt-Mandatare, die vier Perioden abgeleistet haben, ihre Renten von 6.000 auf 2.900 Euro haben kürzen lassen, fallen sie nicht mehr in die Kategorie der Rentner, die über 91.251,16 Euro brutto kassieren. Somit müssen sie wohl auch nicht den Solidaritätsbeitrag im Ausmaß von 6 Prozent entrichten, sagt Tschenett.“
Die große Frage ist nun, so Tony Tschenett, ob der Solidaritätsbeitrag auch auf die Vorschüsse und/oder auch auf die Anteile im Family-Fonds berechnet werden.