Auch in den Bereichen Landschaftspflege und Raumentwicklung werden die Förderungen vorübergehend ausgesetzt, Tageszeitung Online.
Ähnlich wie zuvor in der Wirtschaftsförderung werden jetzt auch in den Bereichen Landschaftspflege und Raumentwicklung die Förderungen vorübergehend ausgesetzt. „Wenn wir weiter Gesuche annehmen, würden wir nur die Wartezeiten unverantwortlich verlängern”, so Landesrat Richard Theiner. Er kündigt auch an, dass innerhalb eines halben Jahres neue Förderkriterien erarbeitet werden. Schon im Regierungsprogramm ist festgelegt worden, dass die Landesregierung auf Entlastungen von Bürgern und Unternehmen in Form von Steuersenkungen setzen und dafür auch in Kauf nehmen, dass Beiträge überdacht und notfalls gekürzt werden müssen. Dem entsprechend werden nun auch die Beitragsrichtlinien für die Landschaftspflege und den Landschaftsfonds überarbeitet.
Das betrifft die Zuschüsse des Landes für traditionelle Holzzäune, Schindel- und Strohdächer, Trockenmauern und bäuerliche Kleindenkmäler, aber auch Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Vielfalt von Natur und Landschaft, zur Förderung von Arten- und Lebensraumschutz und für die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles. “Für all diese Zuschüsse werden innerhalb der nächsten sechs Monate neue Richtlinien ausgearbeitet”, so Landesrat Theiner.
Bis die neuen Richtlinien vorliegen, hat die Landesregierung einen Beitragsstopp in Sachen Landschaftspflege und Raumentwicklung beschlossen: „Wir werden im nächsten halben Jahr keine neuen Gesuche annehmen, versuchen aber gleichzeitig, die bereits vom Heimatpflegeverband und der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung entgegen genommenen Gesuche zu bearbeiten “, sagte Theiner.
Der Beitragsstopp ist notwendig, weil mit den für diesen Bereich weiter reduzierten Haushaltsmitteln 2014 nicht alle voraussichtlich eingehenden Gesuche zeitgerecht ausgezahlt werden könnten. Das hätte wiederum zu einer Verlängerung der Wartezeiten geführt. “Schon heute müssen sich die Antragsteller gedulden, weil sich die Auszahlung verzögert”, so der Landesrat. Im Bereich der Landschaftspflege werden derzeit etwa die Ende 2012 kollaudierten Gesuche ausgezahlt, so dass sich die Auszahlung später kollaudierter Gesuche um mindestens eineinhalb Jahre verzögert.