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5-STERNE-BEWEGUNG SAGT DEN POLITIKERPRIVILEGIEN „ADE”

28 Marzo 2014

5-STERNE-BEWEGUNG SAGT DEN POLITIKERPRIVILEGIEN „ADE”

Die Regionalratsfraktion der 5-Sterne-Bewegung sagt den Politikerprivilegien den Kampf an und hat dazu heute im Regionalrat einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der das derzeitige Gehalts- und Rentensystem „völlig neu überarbeitet“, so südtirolnews. Die Bürger und die Moral verlangen nach solch einen Schritt.

„Die 5-Sterne-Bewegung ist die einzige Fraktion, die heute Morgen im Regionalrat in Trient ihren Vorschlag vorgestellt hat. Es handelt sich um einen nachvollziehbaren und gerechten Gesetzesentwurf“, so die Exponenten der Bewegung.
„Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, hat der Regionalrat wieder seine Würde erlangt sowie seine legislative Macht, die ihm dank der anderen Fraktionen abhanden gekommen ist. Es wurde derselbe Fehler, den es schon beim Gesetz Nr. 51 aus dem Jahr 2012 gab, wiederholt. In diesem Gesetz überwiegen die technischen Aspekte und nicht die politischen“, so der M5S in der Region. „Das Gesetz Nr. 51 aus dem Jahr 2012 entstand im Zuge der spending review” und war auf die Gehälter der Politiker abgestimmt. Der  Gesetzesentwurf erschien hingegen im Lichte der Verfassungsprinzipien der Gerechtigkeit, Billigkeit und Angemessenheit“.

„Diese Verfassungsprinzipien wurden vom Regionalgesetz Nr. 6 aus dem Jahr 2012 augenscheinlich missachtet und deshalb erscheint es rechtswidrig und die dort vorgesehenen Leibrenten können folglich rechtmäßig abgeschafft werden. Das betrifft sowohl die Vorauszahlungen inklusive der Family Fonds Einzahlungen, als auch die 210.000 Euro, welche die Landtagsabgeordneten der XIV. Legislaturperiode (die wiedergewählt wurden) erhielten“, davon ist die 5-Sterne-Bewegung überzeugt.
„Die Region ist kein Pensionsamt und die Leibrenten kann man nicht mit den eigentlichen Renten gleichsetzen. Die Rückwirkung der im Gesetzesdekret enthaltenen Vorschläge ist somit rechtmäßig (die Rechtsordnung schließt sie expressis verbis nur für das Strafgesetz aus), weil sie lediglich Ausdruck der oben genannten Verfassungsprinzipien der Gerechtigkeit, Billigkeit und Angemessenheit für vorangegangene Gesetze, die zu diesem Thema erlassen wurden oder jene, die im Gesetz Nr. 6 aus dem Jahr 2012 enthalten sind, ist.“

Eine Überarbeitung der vergangenen Entschädigungssummen, die die Abgeordneten empfangen haben wird angestrebt, da die Leibrenten in Zukunft abgeschafft werden. Die Vorauszahlungen sowie die Beträge im Family Fonds sollen rückerstattet werden, so wie auch ein Teil der schon genossenen Leibrenten der ehemaligen Abgeordneten, und zwar in Hinblick auf die neue und gerechte Entschädigung, die im Gesetzesdekret vorgesehen ist“.