Die Opposition behauptet, das neue Wahlgesetz ist auf die SVP zugeschnitten worden, so Tageszeitung Online.
Albrecht Plangger kontert aber, „Wir holen bei jedem Gesetz drei Mandate.”„Die SVP hat im Wahlkampf versprochen, bei der Ausarbeitung eines neuen Wahlgesetzes diese von allen als höchst undemokratisch beanstandete 40-Prozent-Hürde abzuschaffen und hält jetzt ihr Wort. .„Die undemokratische Wahlhürde von 40% auf Provinzebene wird abgeschafft und wieder das Mehrheitswahlrecht eingeführt, ohne jegliche Wahlhürde.
Der beste Kandidat oder die beste Kandidatin ist gewählt. Was ist dabei undemokratisch?“, so Plangger. Gemäß Entwurf sind alle Südtiroler Parteien auch bei der Verteilung der drei Restsitze in der Region mit dabei, insofern sie mit einer nationalen Großpartei ein Wahlbündnis eingehen (und dieses dann auch die Wahlen gewinnt) oder wenn es einer lokalen Partei gelingt, in der Region zwar kein Direktmandat zu erlangen, aber schlussendlich der „beste Verlierer“ zu sein. „Der Verfassungsgerichtshof hat aus Südtiroler Sicht das ehemalige Porcellum nie als verfassungswidrig erklärt, da es der SVP bisher bei allen Wahlgängen gelungen war, als einzige lokale Partei die höchst undemokratische 40%-Hürde zu überschreiten und die politische Vertretung in Rom zu sichern“, so der SVP-Parlamentarier.
„Sollte die SVP die 40%-Hürde angesichts der aktuellen generellen Vertrauenskrise zwischen Wahlvolk und Politik und leeren Parteikassen nicht schaffen, dann würden ca. 200.000 deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler ohne politische Vertretung in Rom bleiben“, betont Albrecht Plangger. Die SVP würde den Verfassungsgerichtshof anrufen und dieser sicherlich die 40%-Wahlhürde in der Provinz als unangemessen und daher für verfassungswidrig erklären. Alle anderen Parteien würden dagegen Sturm laufen und ein „Zurück nach Österreich“ verlangen.
„Das neue Wahlgesetz wird nicht, wie von links und rechts behauptet, für die SVP geschaffen; diese wird bei jedem Wahlgesetz mit ihren 132.000 Wählern zwei-drei Parlamentssitze erreichen; vielmehr kommt das neue Wahlgesetz in erster Linie der deutschen und ladinischen Opposition oder der italienischen Bevölkerung zu Gute und ebnet so auch den bisher durch die 40%-Wahlhürde benachteiligten Parteien Südtirols den Weg ins römische Parlament“, so Plangger.