Vier Jahrzehnte lang hatte ein Mann keinen Kontakt zu seinem Vater. Nun muss er kurioser Weise dessen Heimplatz zahlen, so gmx.
Experten des deutschen Unterhaltsrechts sind von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wenig überrascht. Für Nicht-Juristen ist es nicht nachvollziehbar. Erwachsene Kinder sollen nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Umständen auch dann für die Pflege ihrer Eltern aufkommen, wenn auch schon lange ein bestehenden Zerwürfnis zwischen Eltern und ihrem Nachwuchs besteht. In diesem Fall hatte es zwischen einem Vater und seinem Sohn über vier Jahrzehnte hinweg keinen Kontakt gegeben. Vor zwei Jahren verstarb der Vater in einem Heim. Die Stadt Bremen forderte daraufhin etwa 9000 Euro Heimkosten von dem Sohn, Der weigerte sich zu zahlen, Zu Unrecht, wie das oberste deutsche Zivilgericht nun entschied. Man nennt dieses Urteil nun auch Rabeneltern-Urteil.
Es ist unglaublich, aber die Rechtsprechung zum deutschen Familien- bzw. Unterhaltsrecht der vergangenen Jahre ist voll von ähnlichen Urteilen. Im Familienrecht werden nicht selten “lebensfremde Entscheidungen” getroffen, so Professor Ingo Hauffe, der in Ludwigsburg eine eigene Anwaltskanzlei betreibt.
Rein juristisch gesehen ist die Sache im Grundsatz eigentlich sehr einfach. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind Familienmitglieder untereinander zur Haftung verpflichtet. Jeder, sagt er, kenne den Satz “Eltern haften für ihre Kinder”. Nach geltender Rechtslage gilt das auch umgekehrt.