Zeller, Berger und Palermo: “Wichtige Forderungen der Autonomiegruppe angenommen”
“Wichtige Forderungen der Autonomiegruppe haben im angenommenen Gesetzestext Eingang gefunden. Es ist unter anderem gelungen, abzusichern, dass sich die neuen Staatsprinzipien zur Regelung des Glücksspieles sich nicht zum Nachteil der bestehenden Landesgesetze auswirken werden”, betont der Südtiroler SVP-Senator Karl Zeller. Wie bekannt, ist das Südtiroler Glücksspiel-Gesetz von 2010 von Rom angefochten worden, weil die Regierung diesen Bereich als Kompetenz des Staates betrachtet hatte. Die Landesregierung ließ sich daraufhin in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ein, und hat schließlich Recht bekommen. “Mit der Annahme unseres Antrages wird die Aufrechterhaltung des Südtiroler Glücksspielgesetzes von 2010 und somit unsere Regelungen zum Schutz bestimmter Personengruppen und zur Prävention der Spielsucht mit Staatsgesetz sichergestellt (wie zum Beispiel Mindestabstände zwischen Spielhallen und schulischen Einrichtungen). In den Regionen Restitaliens wird hingegen die restriktivere staatliche Regelung für die Einnahmenausfälle des Staates aufgrund von wenigeren Spielhallenkonzessionen zur Anwendung kommen.” Weiters wurde ein Antrag angenommen, der den Sonderregionen einen Aufschub hinsichtlich der Anpassung an die staatlichen Vorgaben auf dem Sachgebiet der Vereinheitlichung der Bilanzierungsmodelle für öffentliche Haushalte gewährt. Ein weiterer genehmigter Antrag sieht vor, dass das Landeskomitee des Roten Kreuzes von Bozen nicht privatisiert wird.