Kinderpornografie im Internet ist ein Delikt von internationaler Dimension. Der Austausch von Daten über große Distanzen ist problemlos und in Sekundenschnelle möglich.
Bilder sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen gehören zu den gesellschaftlich am stärksten geächteten Inhalten, die deutsche juristische Aufarbeitung der Fälle ist aber zuweilen kompliziert. Denn auch der versehentliche Download einschlägigen Materials kann in Deutschland zu schweren Konsequenzen von der Hausdurchsuchung bis zur Verurteilung führen.
Texte über Kinderpornografie sind in der deutschen Justiz nicht strafbar. Kinderpornografie ist nur als Bild und Video strafbar, urteilt der BGH (Bundesgerichtshof). Ein Mann, der sexuellen Missbrauch mit Worten schilderte, kann mit Strafmilderung rechnen.
Wie kann so etwas in Deutschland sein? Weil ein Pädophiler sexuellen Missbrauch eines kleinen Jungen in einer E-Mail nicht mit einem Foto ausgestattet hat, sondern “nur” mit Worten geschildert hat, kann er möglicherweise mit einer milderen Strafe rechnen. Strafe gebe es nur für “tatsächliches” oder “wirklichkeitsnahes” Geschehen. Im vorliegenden Fall ging das Gericht davon aus, dass die Vorgänge erfunden waren.
Der deutsche Gesetzgebung habe nur das Verbreiten kinderpornografischer Bilder oder Videos unter Strafe stellen wollen. Denn Bildmaterial schaffe anders als reine Wortschilderungen einen starken Anreiz zur Nachahmung.
Versteckt im Sumpf der Kinderpornografie. Das Mädchen ist vielleicht sechs, höchstens sieben Jahre alt, jedenfalls lange nicht das jüngste Opfer im digitalen Giftschrank des Bundeskriminalamts. Es gibt längere, brutalere Filme, insgesamt mehrere Hunderttausend Clips und Fotos in der zentralen Datenbank für Kinderpornografie. Jungs, Mädchen, Babys – alles, was Spezialisten als “eindeutig kinderpornografisch” bewerten. Trotzdem schnürt es bei diesem Film selbst abgebrühten Ermittlern die Kehle zu.
Es sind nicht nur die großen Augen, die Tränen, und das, was dann kommt. Es ist vor allem der Ton dazu: “Bitte nicht”, fleht das Mädchen, “bitte nicht, Opa.” Doch der Opa lässt sich nicht erweichen.Die Ermittler kennen diesen Kameratyp, hinter der sich der Opa versteckt, die Zeit der Aufnahme, jedes einzelne Bit der Datei. Sie haben daraus einen sogenannten Hashwert errechnet, der wie ein digitaler Fingerabdruck funktioniert und den Film innerhalb von Minuten auf jeder beschlagnahmten Festplatte erkennt. Sie haben bei dem Mädchen einen fränkischen Dialekt ausgemacht. Einmal war ihr Gesicht sogar im Bundeskriminalblatt. Mehr können sie angeblich nicht tun.
Wenn Sie im Internet auf Kinderpornografie oder andere kriminelle Pornografie stoßen schauen Sie nicht weg, sondern informieren Sie die Polizei.
Speichern Sie dabei keinesfalls etwaiges Foto/Filmmaterial! Führen Sie auch keine “Beweissicherung” durch.
Notieren Sie sich lediglich die Fundstelle im Internet bzw. den Weg wie Sie die entsprechende Seite aufgerufen haben und übergeben Sie nur diese Informationen der Polizei.
Hintergrund: Mit der Speicherung strafbaren Materials, bei dem der Besitz unter Strafe gestellt ist, würden Sie sich selbst strafbar machen, gleichgültig aus welchen Gründen oder Motiven Sie dies tun!