Trotz Wahlkampf vor Gericht
Silvio Berlusconis
Berufungsprozess
geht weiter
Es ist noch nicht lange her, es war 2011. Ein wichtiges Referendum, wobei besonders die Abwesenheit bei Gerichtsverhandlungen thematisiert wurde.
Damals hatte „Italia dei Valori“, die Partei von Antonio Di Pietro, die Abschaffung des Gesetzes zur „gerechtfertigten Abwesenheit von Ministern bei Gerichtsprozessen“ vorangetrieben. Es scheint aber, als wolle man damit nicht aufhören. Gerichtsverfahren kann und soll man wohl immer wieder verschieben. Wie italienische Medien berichten, wollte Silvio Berlusconi eine Aussetzung des Berufungsverfahrens, das zurzeit am Mailänder Berufungsgericht läuft, aussetzen lassen. Absolut nachvollziehbar, wenn man bedenkt wie sehr Silvio Berlusconi sich der Politik widmet. Fast ununterbrochen kann man seine gezielte Wahlkampagne verfolgen.
Die Mailänder Richter, vor dem am Freitag das Berufungsverfahren gegen ihn wegen Steuerbetrugs begonnen hat, haben aber den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens während des Wahlkampfes strikt abgelehnt. Für die Richter seien, Berlusconis politische Verpflichtungen vor der Parlamentswahl kein Grund zur Unterbrechung des Prozesses. Also kein „legittimo impedimento“ und auch nicht ein triftiger Grund die Gerichtsverhandlungen zu suspendieren. Fünf Gerichtsverhandlungen sollen nun im Verfahren gegen Berlusconi stattfinden, wobei am 1. März dieses Jahres das letzte Mal verhandelt werden soll. Ob das Mailänder Berufungsgericht alles wie geplant schaffen wird, wird man noch sehen.
In erster Instanz war Berlusconi zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Erstgericht war der Auffassung, Silvio Berlusconi sei in den 1990er Jahren persönlich in verschiedenen fingierten Verkäufen verwickelt gewesen.
Wie Staatsanwalt Fabio De Pasquale argumentierte, seien beim Verkauf von TV-Rechten des Mediaset-Konzerns die Kosten um Hunderte Millionen Dollar aufgebläht worden. Das Gericht hatte eine Zahlung von zehn Millionen Euro an die italienischen Steuerbehörden beschlossen. Berlusconis Rechtsanwalt Nicoló Ghedini erklärte jedoch, Silvio Berlusconi hätte die im Urteil der Mailänder Richter festgelegte Summe bereits getätigt.
So sehr man auch von der Schuld eines Menschen überzeugt sein könnte, ist das Prinzip der Unschuldsvermutung ein Grundsatz, der in einem freien Staat niemals abhandenkommen darf.
C.C.