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Südtirol. Beförderung von Kindergartenkindern stärkt den ländlichen Raum

22 Giugno 2017

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Südtirol. Beförderung von Kindergartenkindern stärkt den ländlichen Raum

Südtiroler Volkspartei – Die SVP-Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer stellt mit großer Genugtuung fest, dass die neuen Richtlinien für die Beförderung von Kindergartenkindern definiert worden sind. Die Landesräte für Schule und Mobilität, Philipp Achammer und Florian Mussner, gaben den Beschluss der Landesregierung heute in ihrer Pressekonferenz bekannt.
Auslöser für diese nun erfolgreiche Ausweitung des Angebotes der Beförderungsdienste auf Kindergartenkinder war der Beschlussantrag, den die Landtagsabgeordnete Hochgruber Kuenzer 2014 eingereicht hatte (Nr 227/14).

Ziel des Beschlussantrages war es von Anfang an, für Familien in entlegenen Weilern und Fraktionen die Beförderungsdienste in die Schulen und in die Kindergärten zu verbessern. Mit dem heute vorgestellten Beschluss der Landesregierung ist der Weg in die richtige Richtung eingeschlagen worden.

Der Präsident des Gemeindeverbandes Andreas Schatzer hatte in Vorgesprächen verlangt, dass die Beförderung all dieser Kindergartenkinder in voller Zuständigkeit den Gemeinden übertragen werden. Obwohl, mindestens 20 Gemeinden, darunter Brixen, Gais, Uttenheim u.a., haben bereits vorbildhaft im Sinne von Hochgruber Kuenzer alle Kindergartenkinder befördert. Nun gilt es aufgrund des Beschlusses der Landesregierung für alle 116 Gemeinden, entsprechende Kriterien neu zu erstellen. Ziel soll sein, dass zusätzlich zu allen Schülern von Grund-, Mittel- und Oberschulen auch alle Kindergartenkinder in die Beförderungsdienste aufgenommen werden.

Die Landtagsabgeordnete Hochgruber Kuenzer ersucht alle Gemeinden die Kriterien für alle diese Kindergartenkinder auszuformulieren. Die Landtagsabgeordnete ruft aber auch die Eltern in entlegenen Gebieten auf, den Bedarf für ihre Kleinen bei der für sie zuständigen Gemeinde für das Schuljahr 2018-2019 anzumelden.

Für das Schuljahr 2017-18 gelten noch die alten Kriterien (Beschluss der Landesregierung 3555 von 2008), währenddessen können sowohl die Gemeinden als auch die Eltern den Bedarf für das nächste Schuljahr ausloten.

Wichtig und zukunftsweisend ist diese Initiative, damit es uns allen gelingt, den ländlichen Raum weiterhin als attraktiven Wohn- und Arbeitsraum zu gestalten. Mit den neuen Kriterien rücken die entfernten Wohngebiete den Dorfzentren näher, zumindest werden die Entfernungen relativiert.