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Deutschland. Beschlüsse des Bundesrats „Heiraten ausnahmslos erst mit 18“ Verbraucher- u. Sicherheitsgesetze

15 Maggio 2017

Deutschland. Beschlüsse des Bundesrats „Heiraten ausnahmslos erst mit 18“ Verbraucher- u. Sicherheitsgesetze

Von Claudia von Dzerzawa

Mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern, der Einsatz elektronischer Fußfesseln, mehr Mehrweg – der Bundesrat beschloss am Freitag viele Verbraucher- und Sicherheitsgesetze. Das und mehr hat der Bundesrat heute beschlossen.

HEIRAT

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Ehen von unter 16-Jährigen gelten pauschal als nichtig.

LOHNGERECHTIGKEIT

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen von Frauen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18.000 Firmen. Etwa 4.000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen

KINDERLÄRM

Kinder sollen auf Sportplätzen Lärm ohne Obergrenzen machen dürfen. Das gilt heute nur für Kindertagesstätten, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen. Der Bundesrat will mit seinem Vorstoß erreichen, dass Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm auch bei Sportplätzen geringere Chancen haben.

MUTTERSCHUTZ

Künftig können auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt und das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.

Quelle: https://claudia2902.wordpress.com/2017/05/12/beschluesse-des-bundesrats-heiraten-ausnahmslos-erst-mit-18-verbraucher-u-sicherheitsgesetze/